Meldung

Ab dem 1. Januar: KITA-CARD für Einrichtungen in Nordhausen im Bürgerservice erhältlich

Dienstag, 21. Dezember 2010, 11:10 Uhr
Nordhausen (psv) Ab dem 1. Januar 2011 ist die KITA-Card für die Stadt Nordhausen im Bürgerservice, Neues Rathaus, Markt 15 erhältlich. Bis zum 31. Dezember erfolgte die Antragstellung beim Landratsamt Nordhausen.

Die entsprechenden Antragsformulare liegen dann in allen Kindertageseinrichtungen, im Landratsamt Nordhausen – Fachbereich Jugend und Soziales, im Bürgerservice sowie im Sachgebiet Kindertagesstätten der Stadt Nordhausen aus. Die Beantragung kann persönlich oder auf dem Postweg erfolgen. Nach Ausstellung der KITA-CARD wird diese an die Eltern übergeben oder per Post zugesandt. Das kündigte jetzt die Amtsleiterin für Kultur, Soziales und Bildung der Stadtverwaltung, Dr. Cornelia Klose, an.

„Die Anträge sollten in der Regel ein halbes Jahr vor Inanspruchnahme des Kindergartenplatzes durch die Eltern gestellt werden. Die KITA-CARD ist dann bei der erstmaligen Anmeldung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung beim Träger der Einrichtung vorzulegen, wo sie auch bis nach Abschluss des Betreuungsvertrages verbleibt. Sie wird generell nur einmal ausgestellt. Dadurch sollen Mehrfachanmeldungen vermieden und so allen Beteiligten eine Planungssicherheit ermöglicht werden“, erklärt Frau Klose. Bei einem eventuellen Einrichtungswechsel werde die KITA-CARD den Eltern wieder zur Verfügung gestellt.

Die Aufnahme von Kindern, die außerhalb des Landkreises Nordhausen wohnen, in Kindertageseinrichtungen der Stadt Nordhausen aufzunehmen, ist immer eine Einzelfallregelung, die erst nach Sicherstellung des Betreuungsbedarfs für die Kinder aus der Stadt Nordhausen und unter finanzieller Hinzuziehung der Wohnsitzgemeinde getroffen werden kann. Da die Aufnahme für Kinder unter dem 1. Lebensjahr ebenfalls eine Ermessensentscheidung der Stadt Nordhausen darstellt, ist in beiden Fällen eine Rücksprache mit dem Amt für Kultur, Soziales und Bildung, Sachgebiet Kitas, Senioren und Soziales, Zimmer 125/126 nötig.

Die Antragstellung für die Aufnahme von Kindern, deren Hauptwohnsitz nicht in Nordhausen liegt, jedoch im Landkreis Nordhausen, erfolgt weiterhin beim Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Jugend und Soziales, Frau Kopischke. Weitere Informationen gibt es unter Tel. 0 36 31 / 696 312.

Öffnungszeiten Bürgerservice: Montag /Dienstag von 8:30 – 15:30 Uhr, Donnerstag von 8:30 bis 18 Uhr, Freitag von 8:30 bis12 Uhr. Zusätzlich zu diesen Zeiten hat der Bürgerservice jeden 1. Samstag im Monat von 10 bis 12 Uhr geöffnet.

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