Meldung

Stadt kündigt Mietvertrag mit Kita „Regenbogen“ des Jugendsozialwerks zum 31. Juli 2013

Donnerstag, 08. Dezember 2011, 09:19 Uhr
Nordhausen (psv) Die Stadt Nordhausen kündigt zum Ende des Betreuungsjahres 2012/2013 den Rahmen- und Mietvertrag mit dem Jugendsozialwerk Nordhausen e.V. für die Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ in der Zorgestraße 16. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen im Hinblick auf den geplanten Bau einer neuen Hauptfeuerwache für die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr Nordhausen-Mitte an diesem Standort.

2010 hatte der Stadtrat die Standortverlagerung der Berufsfeuerwehr Nordhausen in die Zorgestraße 16 beschlossen. In diesem Beschluss sei auch festgelegt worden, an diesem Standort durch die Zusammenführung von ca. 20 Flurstücken eine Fläche von insgesamt ca. 12.500 Quadratmeter zum Neubau der Berufsfeuerwehr bereitzustellen, heißt es in der Begründung des Beschlusses. „Zwischen der Stadt Nordhausen und dem Jugendsozialwerk e.V. besteht ein Rahmenvertrag zur Betreibung der Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ in der Zorgestraße 16. Dieser Rahmenvertrag solle, aufgrund der Standortverlegung der Berufsfeuerwehr Nordhausen und der somit notwendigen Baufreiheit zum 31. Juli 2013 gekündigt werden“, heißt es hier weiter.

Die Fördermittelbeantragung für den Bau der neuen Hauptfeuerwache solle im Sommer 2012 erfolgen, um den Bauablauf konkret darstellen zu können, müssen die vertraglichen Vorrausetzungen fristgerecht umgesetzt werden.

Der Träger sei bereits über die angedachte Schließung der Kindertagesstätte informiert. Die Stadt und der Träger unterstützen hierzu die Überlegung der Umlenkung der bestehenden Kindergruppen in die Kindertageseinrichtung „Kinderwelt am Frauenberg“. Erste Gespräche zur möglichen Umsetzung hierfür gab es bereits gemeinsam mit dem Träger. Genaue Festlegungen bzgl. der Rahmenkapazitäten, eventueller Kapazitätserweiterungen sowie Vorgehensweisen zur Umlenkung der Kindergruppen in die Kita „Kinderwelt am Frauenberg“ müssen nach diesem Beschluss durch eine Bedarfsplanänderung konkret getroffen werden.
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