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Kämmerin: „Großprojekte müssen genau analysiert werden“

Sonnabend, 08. März 2014, 10:00 Uhr
Nordhausen (psv) „Die Tilgungslasten für unsere Kredite müssen dringend gesenkt werden, denn wir müssen die Tilgungsraten erwirtschaften. Das braucht eine frei Finanzspitze“, sagte jetzt Karin Spieß, die Leiterin der städtischen Finanz- und Vermögensverwaltung bei der jüngsten Klausurtagung zur Haushaltskonsolidierung der Stadtverwaltung.

Für die Haushaltskonsolidierung habe der Stadtrat die unverrückbaren Eckpunkte vorgegeben mit einem Beschluss zu den Leitlinien für Nordhausen: „1. Nordhausen ist eine familienfreundliches Stadt mit einem guten Angebot an Kinderbetreuungs-, Freizeit und Kultureinrichtungen; 2. Nordhausen ist Lern-, Bildungs- und Wissenschaftsstandort; 3. Nordhausen ist ein leistungsstarker und attraktiver Wirtschaftsstandort; 4. Nordhausen ist eine lebendige Bürgerstadt mit einer effizienten und Bürger nahen Verwaltung.“

Die Stadt habe ein Schuldenabbaukonzept, das unter anderem vorsehe, die Verbindlichkeiten bis zum Jahr 2023 um 15 Millionen abzubauen und auf unter 15 Millionen zu senken bis zum Jahr 2033. Man habe damit u.a. „größere Handlungsspielräume sowohl bei Zinssteigerungen als auch bei unvorhergesehen Ereignissen, könne die dauernde Investitionsfähigkeit sichern und könne die Abhängigkeit von den Kredit- und Finanzmärkten auf ein für Kommunen erträgliches Maß reduzieren“, so Frau Spieß weiter.

Es sei nötig, dass künftig insbesondere Großprojekte ab 50.000 Euro einer Notwendigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung unterzogen werden müssen „Das heißt: Zweck und Nutzen eines Projektes müssen mit den dafür notwendigen Mitteln in Relation gebracht werden“; so die Kämmerin.

„Konkret bedeutet dies, dass man analysiert:

1. Wie nachhaltig ist das Projekt für die Stadtentwicklung?
2. Welchen Nutzen hat es für die Bürger der Stadt, oder sind nur Einzelne Nutznießer dieses Vorhabens?
3. Welchen wirtschaftlichen bzw. für die Stadt ökonomischen Vorteil hat das Projekt nach der Umsetzung?
4. Welche Folgekosten entstehen?“, so Frau Spieß weiter.

Frau Spieß kündigte an, dass man nach der Sitzung des Finanzausschusses am 9. April den 1. Entwurf des Haushalts für 2015 vorlegen möchte, „allerdings zu diesem Zeitpunkt noch ohne den Teil Investitionen.“
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