Meldung

Am 10. April in der FLOHBURG: Filmvorführung "Am Ende kommen Touristen"

Dienstag, 07. April 2015, 09:44 Uhr
„Am Ende kommen Touristen“. Filmvorführung mit anschließender Diskussion am 10. April 2015 um 19.00 Uhr in der FLOHBURG – Das Nordhausen Museum, Barfüßer Str. 6.

Nordhausen. Den Auftakt der Veranstaltungen der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora zum 70. Jahrestag der Befreiung bildet die Vorführung des Filmes „Am Ende kommen Touristen“ (D 2007) am Freitag, den 10. April 2015, um 19.00 Uhr.

Im Mittelpunkt des Spielfilms von Regisseur Robert Thalheim steht Sven Lehnert, der seinen Zivildienst in der Internationalen Jugendbegegnungsstätte in Oświęcim/Auschwitz aufnimmt. Der Zuschauer begleitet ihn bei seinen Aufgaben und Gesprächen mit der polnischen Bevölkerung. Der junge Deutsche ist von der Betreuung des mürrischen KZ-Überlebenden Stanisław Krzemiński schnell überfordert und unsicher im Kontakt mit den Einheimischen. Gleichzeitig findet er den Gedenkalltag und -tourismus häufig irritierend. Die Auseinandersetzung mit der Sensibilität des historischen Ortes und dem zeitgenössischen Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit gerät für ihn zu einer Suche nach seiner eigenen Identität.

Im Anschluss an die Filmvorführung diskutieren eine Mitarbeiterin der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora, eine Lehrerin aus der Region Nordhausen und ein ehemaliger Zivildienstleistender die Chancen und Probleme der außerschulischen Bildungsarbeit an Gedenkstätten.

Podium der Diskussionsrunde:
Brita Heinrichs, KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora
Philipp Kiosze, ehemaliger Zivildienstleistender an der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora
Carmen Maiwald, Regelschule „Geschwister Scholl“ Heringen
Moderation: Regine Heubaum, KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora

Eine Veranstaltung der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora in Kooperation mit der Flohburg – Das Nordhausen Museum.

Ausschlussklausel:
Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.
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