Meldung

Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer zum Jahreswechsel

Montag, 29. Dezember 2008, 12:54 Uhr
Nordhausen (psv) Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels mit den angenehmen Seiten aber auch all seinen Hinterlassenschaften in Form von Raketen, Böllern und sonstigen Abfällen weist das Amt für Umwelt und Grünordnung vorsorglich auf die Erfüllung der übertragenen Reinigungspflicht zur Straßenreinigung durch Grundstückseigentümer und ihnen Gleichgestellter hin.

Übertragung der Reinigungspflicht bedeutet, dass Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken zur Reinigung der öffentlichen Straßen verpflichtet sind, über welche sie erschlossen werden. Umweltamtleiter Steffen Meyer macht darauf aufmerksam, dass die zügige Wiederherstellung eines sauberen und ordentlichen Stadtbildes nach dem Jahreswechsel nur als gemeinsame Aktion der Stadt zusammen mit den Grundstückseigentümern machbar ist.

Die Reinigungspflicht laut Straßenreinigungssatzung vom 20.10.2003 erstreckt sich in Straßen, die nicht zum Anschlussgebiet der maschinellen Straßenreinigung gehören (d.h. wo keine Straßenreinigungsgebührenentrichtet werden) auf Fahrbahnen bis zur Straßenmitte, Gehwege, Böschungen, Stützmauern, Radwege u.ä. entlang der vollen Grundstückslänge. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitte. Die Reinigung bei nicht ausgebauten Straßen oder Straßen mit wassergebundener Decke umfasst nur das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen und ähnlichem.

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch in Straßen, die durch die Stadtwerke maschinell gekehrt werden und wo Straßenreinigungsgebühren erhoben werden, die Gehwege entlang der vollen Grundstückslänge durch die Anlieger zu säubern sind. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne vorhandenen Gehweg gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze.

„Obwohl die große Mehrzahl der Grundstückseigentümer in den zurückliegenden Jahren ihrer Reinigungspflicht im Wesentlichen nachgekommen ist, gibt es immer noch Anlieger, die es mit der Ordnung und Sauberkeit vor ihren Grundstücken nicht so genau nehmen. Mitarbeiter des Amtes für Umwelt und Grünordnung sowie des Ordnungsamtes werden in den ersten Januarwochen verstärkt die Durchführung der Straßenreinigung kontrollieren. Festgestellte säumige Grundstückseigentümer müssen mit entsprechenden Sanktionen rechnen“, so Umweltamtsleiter Steffen Meyer.

Die Stadt Nordhausen hat ab dem 2. Januar 2009 in Abstimmung mit der Stadtwirtschaft GmbH und privaten Auftragnehmern zusätzliche Sonderreinigungsleistungen unter Berücksichtigung des zu erwartenden Reinigungsbedarfes und der betrieblichen Erfordernisse organisiert, um Straßen und öffentliche Plätze, die entsprechenden Witterungsbedingungen vorausgesetzt, schnellstmöglich wieder in einen sauberen und ordentlichen Zustand zu versetzen.
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