Ausschreibungen & Auslegungen

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 101A "1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen

28.06.2017 - 22.07.2017
Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 05.10.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101A „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen beschlossen (BV/0549/2016) und damit das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß § 13 BauGB eingeleitet. Mit demselben Beschluss hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen den Entwurf des o.g. Bebauungsplanes gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Hierauf folgte die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes befindet sich nordöstlich der Bundesstraße 4 (Helmestraße), südlich des Forellensees, nordwestlich der Betonstraße und umfasst einen Großteil des Sundhäuser Sees. Der Geltungsbereich ist aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich.

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101A „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 101 - Halbinsel-Sundhäuser See" der Stadt Nordhausen soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wurde gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB abgesehen.

Nach Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB war es u.a. erforderlich, die Planzeichnung auf das neu vorliegende Kataster (Neuvermessung) zu übertragen.

Aus diesem Grund werden die Planunterlagen zum überarbeiteten Entwurf der o.g. Bebauungsplanänderung und die Begründung an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme gemäß § 4a (3) BauGB erneut öffentlich ausgelegt; fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich in der Zeit:

vom 30.06.2017 bis einschließlich 21.07.2017

im Flur des Amtes für Zukunftsfragen und Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

Der geänderte Entwurf der o.a. Bebauungsplanänderung und die Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
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