Ausschreibungen & Auslegungen

Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nordhausen - 3. Änderung (Verlagerung Möbel Boss)

13.12.2017 - 06.02.2018
Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 30.08.2017 die Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nordhausen - 3. Änderung (Verlagerung Möbel Boss) beschlossen (BV/0804/2017). Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Das Plangebiet besteht aus zwei Geltungsbereichen: Der Geltungsbereich Nr. 1 (Altstandort SB-Möbelmarkt) befindet sich zwischen dem Baumarkt (Toom) und dem Gelände des Stadtentwässerungsbetriebes (Kläranlage) an der Halleschen Straße und wird von dieser im Süden und vom Roßmannsbach im Osten begrenzt. Der Geltungsbereich Nr. 2 (Neustandort SB-Möbelmarkt) liegt im südlichen Teil des Gewerbegebietes "Im Krug“ zwischen den Ortslagen Bielen und Nordhausen und erstreckt sich südlich der Straße „Im Krug“. Die Geltungsbereiche sind aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Nordhausen zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detailierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des o.g. Planverfahrens vorgesehen werden: Umweltprüfung und Erarbeitung Umweltbericht sowie Einholung der Stellungnahmen der Fachbehörden.

Gemäß § 3 (1) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig öffentlich zu unterrichten. Ziel ist es der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu werden der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung und seine Begründung öffentlich ausgelegt in der Zeit:

vom 02.01.2018 bis einschließlich 05.02.2018

im Flur des Amtes für Zukunftsfragen und Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

Fachliche und inhaltliche Erörterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende öffentliche Auslegung der o.a. Planunterlagen mit Begründung der Stadt Nordhausen ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
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