Bürgerservice

Sonntagsfahrverbot, Ferienreiseverordnung

zuständig:

Sachgebiet Verkehrsbehörde

03631 6969568
03631 6969532
03631 696836
Stadtverwaltung Nordhausen
Ordnungsamt
SG Verkehrsbehörde
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 08:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Zur Durchführung dringend notwendiger Transporte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen stellen Sie bitte einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen

- des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot)
- des § 1 Abs. der Ferienreiseverordnung.

mit einer ausführlichen Begründung beim Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehrsbehörde.

In besonderen Fällen sind Nachweise beizufügen.
Downloads
Fristen
Der Antrag ist mindestens 1 Woche vor Antritt der Fahrt vorzulegen.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr von 25,00 Euro pro Fahrzeug und Transport zu zahlen.

Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse.

Sonntagsfahrverbot, Ferienreiseverordnung

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03631 6969568
03631 6969532
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Montag: 08:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Zur Durchführung dringend notwendiger Transporte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen stellen Sie bitte einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen

- des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot)
- des § 1 Abs. der Ferienreiseverordnung.

mit einer ausführlichen Begründung beim Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehrsbehörde.

In besonderen Fällen sind Nachweise beizufügen.
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Fristen
Der Antrag ist mindestens 1 Woche vor Antritt der Fahrt vorzulegen.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr von 25,00 Euro pro Fahrzeug und Transport zu zahlen.

Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
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