Bürgerservice

Beglaubigungen

zuständig:

Sachgebiet Bürgerservice

03631/696-9555
03631/696-838
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Beglaubigt werden nur Dokumente, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden, oder die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.

Beglaubigt werden nach persönlicher Vorsprache:
- Unterschriften (Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Mitarbeiter geleistet werden.)
- deutsche Dokumente (Personalausweis, Reisepass)
- Zeugnisse
- Urkunden (Ausnahme: Personenstandsurkunden -> hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt Nordhausen)
Dokumente
-Das Dokument im Original.
-Es kann nur das gesamte Dokument beglaubigt werden (keine Teile oder bestimmte Seiten daraus).
-Personalausweis oder der Reisepass
-Zur Unterschriftsbeglaubigung: Bitte bringen Sie das zu unterzeichnende Dokument sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Bemerkung
Gebühr:

-Beglaubigung von Zeugnissen und Urkunden 9,00 €
-Beglaubigung von Unterschriften 9,00 €
-Beglaubigung von deutschen Dokumenten 4,50 €
-pro von der Behörde erstellte Kopie 0,50 €

-> entsprechend der Thüringer Verwaltungskostenordnung

Besonderheiten:

Die gesetzlichen Vorgaben geben der Meldebehörde die Befugnis zur amtlichen Beglaubigung, verpflichten sie aber nicht dazu. Beglaubigungen liegen daher ausschließlich im pflichtgemäßen Ermessen.
Die Meldebehörde hat keine Befugnis zur öffentlichen Beglaubigung. Öffentliche Beglaubigungen sind nach dem Beurkundungsgesetz grundsätzlich den Notarinnen und Notaren vorbehalten.

Beglaubigungen

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Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Beglaubigt werden nur Dokumente, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden, oder die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.

Beglaubigt werden nach persönlicher Vorsprache:
- Unterschriften (Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Mitarbeiter geleistet werden.)
- deutsche Dokumente (Personalausweis, Reisepass)
- Zeugnisse
- Urkunden (Ausnahme: Personenstandsurkunden -> hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt Nordhausen)
Dokumente
-Das Dokument im Original.
-Es kann nur das gesamte Dokument beglaubigt werden (keine Teile oder bestimmte Seiten daraus).
-Personalausweis oder der Reisepass
-Zur Unterschriftsbeglaubigung: Bitte bringen Sie das zu unterzeichnende Dokument sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Bemerkung
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-Beglaubigung von Zeugnissen und Urkunden 9,00 €
-Beglaubigung von Unterschriften 9,00 €
-Beglaubigung von deutschen Dokumenten 4,50 €
-pro von der Behörde erstellte Kopie 0,50 €

-> entsprechend der Thüringer Verwaltungskostenordnung

Besonderheiten:

Die gesetzlichen Vorgaben geben der Meldebehörde die Befugnis zur amtlichen Beglaubigung, verpflichten sie aber nicht dazu. Beglaubigungen liegen daher ausschließlich im pflichtgemäßen Ermessen.
Die Meldebehörde hat keine Befugnis zur öffentlichen Beglaubigung. Öffentliche Beglaubigungen sind nach dem Beurkundungsgesetz grundsätzlich den Notarinnen und Notaren vorbehalten.
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