Die Eheschließenden und, sofern vorhanden, auch die Trauzeugen, müssen sich mit einem gültigen Personaldokument ausweisen.
Zu den Eheschließungen sind neben dem Brautpaar, auf Grund der Größe der Räumlichkeiten, zwischen 25 und maximal 40 Gäste zugelassen. Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung bzw. mit Erkältungssymptomen müssen eine FFP2-Maske tragen oder sollten, aus Rücksichtnahme den anderen Gästen gegenüber, auf eine Teilnahme verzichten.
Dokumente
Personaldokumente - Trauzeugen, falls gewünscht.
Bemerkung
Eheschließungsorte - siehe Lebenslage Eheschließungsorte (mit Bild); Hochzeit
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