Bürgerservice

Sterbefall - gebührenfreie Bescheinigung

zuständig:

Sachgebiet Standesamt

03631/696 9416
03631/696 835
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Standesamt
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Zuständig ist das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Dokumente
Bitte suchen Sie sich ein Bestattungsinstitut ihres Vertrauens und bevollmächtigen Sie dieses.
Das Bestattungsinstitut regelt dann alle Angelegenheiten auch beim Standesamt.
Eine persönliche Vorsprache beim Standesamt ist somit nicht notwendig.
Bemerkung
Die Bescheinigungen sind zweckgebunden zur Vorlage bei der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger und dem Friedhof.

Sterbefall - gebührenfreie Bescheinigung

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03631/696 835
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Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Zuständig ist das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
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Bitte suchen Sie sich ein Bestattungsinstitut ihres Vertrauens und bevollmächtigen Sie dieses.
Das Bestattungsinstitut regelt dann alle Angelegenheiten auch beim Standesamt.
Eine persönliche Vorsprache beim Standesamt ist somit nicht notwendig.
Bemerkung
Die Bescheinigungen sind zweckgebunden zur Vorlage bei der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger und dem Friedhof.
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