Bürgerservice

Erlaubnis für Makler, Finanzanlagenvermittler, Bewachungsunternehmen, Pfandleihgewerbe, Versteigerergewerbe

zuständig:

Sachgebiet Gewerbe

03631/696-9562
03631/696-9564
03631/696 831
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Gewerbe
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Dokumente
Mitzubringen sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- Personalbogen
- behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis über www.vollstreckungsportal.de
- Unterrichtsnachweis von der Industrie- und Handelskammer (Bewachungsgewerbe)
-aktueller Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
-Haftpflichtversicherungsnachweis bei Finanzanlagenvermittlern
Fristen
Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Gewerbebeginn gestellt werden.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr zu zahlen:
- bei Maklern und Finanzanlagenvermittlern:
500,00 Euro Grundgebühr zuzüglich Gebühren für abzuschließende Verträge
- bei Bewachungsunternehmen: 800,00 Euro, Ausnahme sind selbständige Kaufhausdetektive: 500,00 Euro,
- beim Pfandleihgewerbe: 750,00 Euro
- bei Versteigerergewerbe: 800,00 Euro

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt

Erlaubnis für Makler, Finanzanlagenvermittler, Bewachungsunternehmen, Pfandleihgewerbe, Versteigerergewerbe

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03631/696-9562
03631/696-9564
03631/696 831
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Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Dokumente
Mitzubringen sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- Personalbogen
- behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis über www.vollstreckungsportal.de
- Unterrichtsnachweis von der Industrie- und Handelskammer (Bewachungsgewerbe)
-aktueller Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
-Haftpflichtversicherungsnachweis bei Finanzanlagenvermittlern
Fristen
Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Gewerbebeginn gestellt werden.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr zu zahlen:
- bei Maklern und Finanzanlagenvermittlern:
500,00 Euro Grundgebühr zuzüglich Gebühren für abzuschließende Verträge
- bei Bewachungsunternehmen: 800,00 Euro, Ausnahme sind selbständige Kaufhausdetektive: 500,00 Euro,
- beim Pfandleihgewerbe: 750,00 Euro
- bei Versteigerergewerbe: 800,00 Euro

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