Verkehrsbeschilderung und Straßennamenschilder sind Teile der Straßenausstattung und dienen der Verkehrsregelung.
Art der Beschilderung:
- Straßennamenschilder
- Verkehrszeichen/Zusatzzeichen
- Verkehrsspiegel
- Pfosten
- Leiteinrichtungen
Die Verkehrsbeschilderung wird behördlich angeordnet und ist vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.
Sind Schäden an den Verkehrszeichen bzw. am Pfosten ersichtlich oder wurde durch Sie ein Verkehrszeichen/Pfosten beschädigt, wenden Sie sich bitte an das Bauamt/Sachgebiet Tiefbau.
Bemerkung
Ortsangabe, Art des Verkehrszeichens und Angabe zum Schaden.