Bürgerservice

bauliche Anlage (Grabstein, Grabmal) für Grabstätte auf Antrag

zuständig:

Sachgebiet Friedhöfe

03631 / 479 112
03631 / 479 110
03631 / 479 125
Stadt Nordhausen
Hauptfriedhof
Stresemannring 50
99734 Nordhausen
Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Antrag schriftlich mit Grundriss und Ansicht im Massstab 1:10, mit Materialangabe und
Art der Bearbeitung, Angaben zu Ornamenten und Angaben zur Fundamentierung in der Friedhofsverwaltung einreichen.
Antrag kann nur von der zuständigen Person oder deren Bevollmächtigten gestellt werden.
Diese können auch einen Steinmetz oder geeigneten Handwerksbetrieb dazu beauftragen.
Wird vom Auftragsteller ein Steinmetz oder geeigneter Handwerksbetrieb beauftragt, der keine gültige Zulassung vom zuständigen Friedhofsträger hat, muss diese entsprechend der gültigen Fassung der Friedhofssatzung der Stadt beantragt werden.
Jede Veränderung ist genehmigunsgpflichtig.
Bemerkung
Die Gebühren richten sich nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Friedhofsgebührensatzung.

bauliche Anlage (Grabstein, Grabmal) für Grabstätte auf Antrag

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Sachgebiet Friedhöfe

03631 / 479 112
03631 / 479 110
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99734 Nordhausen
Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Antrag schriftlich mit Grundriss und Ansicht im Massstab 1:10, mit Materialangabe und
Art der Bearbeitung, Angaben zu Ornamenten und Angaben zur Fundamentierung in der Friedhofsverwaltung einreichen.
Antrag kann nur von der zuständigen Person oder deren Bevollmächtigten gestellt werden.
Diese können auch einen Steinmetz oder geeigneten Handwerksbetrieb dazu beauftragen.
Wird vom Auftragsteller ein Steinmetz oder geeigneter Handwerksbetrieb beauftragt, der keine gültige Zulassung vom zuständigen Friedhofsträger hat, muss diese entsprechend der gültigen Fassung der Friedhofssatzung der Stadt beantragt werden.
Jede Veränderung ist genehmigunsgpflichtig.
Bemerkung
Die Gebühren richten sich nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Friedhofsgebührensatzung.
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