Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt.
Schöffen sind Laienrichter und üben einen Teil der Staatsgewalt aus. Sie wirken dabei mit, wenn Mitbürger verurteilt oder freigesprochen werden. Sie tragen die Mitverantwortung dafür, ob jemand wegen einer Straftat verurteilt wird.
Die Schöffen stehen als ehrenamtliche Richter grundsätzlich gleichberechtigt neben dem Berufsrichter. Die Mitwirkung juristischer Laien in der Rechtsprechung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen.
Die Wahl der Schöffen erfolgt rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Amtsperiode.
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen entscheidet über die Aufnahme in die Vorschlagslisten. Die Wahl der Schöffen erfolgt im Anschluss durch den Wahlausschuss (hierzu gehört der zuständige Richter des Amtsgerichtes, ein Verwaltungsbeamter sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer).
Dokumente
Bewerben kann sich jedermann zwischen 25 und 69 Jahren, soweit keine Ausschlussgründe gem. §§ 32, 33, 34 GVG sowie § 44 a Deutsches Richtergesetz entgegenstehen.
Fristen
Die Amtsperiode eines Schöffen dauert 5 Jahre. Die laufende Amtsperiode endet am 31.12.2023.
Gemäß Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind für die neue Amtsperiode (01.01.2024 bis 31.12.2028) im Frühjahr 2023 wieder Schöffen zu wählen.
Bemerkung
Bewerbungen können ab sofort mit dem anliegenden Bewerbungsformular (Download) im Rechtsamt der Stadt Nordhausen oder unter www.rechtsamt@nordhausen.de eingereicht werden.