Bürgerservice

Lastschrifteinzug / SEPA

zuständig:

Stadtkämmerei

03631 / 696 9 442
03631 / 696 820
Stadt Nordhausen
Stadtkämmerei
Markt 1
99734 Nordhausen

Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5
Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Für wiederkehrende Abgaben und Zahlungen an die Stadt Nordhausen nutzen Sie bitte das Lastschrifteinzugsverfahren.

Dazu füllen Sie das unten angefügte Onlineformular aus, drucken es aus, unterschreiben es und senden es im Original an die Ihnen bekannte Anschrift der Stadtverwaltung Nordhausen (siehe Gebührenbescheid, Vertrag, Rechnung etc.).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur eine urschriftlich unterzeichnete Lastschrifteinzugsermächtigung im Original anerkannt werden kann (SEPA-Vorschriften).

Bitte vermerken Sie unter "Abgabeart" entweder den 3-stelligen Code von Ihrem Bescheid oder schreiben als Text die Abgabeart (z. B. Grundsteuer, Gartenpacht, Straßenreinigung etc.). Die Lastschrifteinzugsermächtigung wird nur für die angegebene Abgabeart verwendet. Ein Angabe wie "alle" ist nicht zulässig.



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Bemerkung
Bitte beachten Sie, dass die Lastschrifteinzugsermächtigung nur wirksam wird mit gleichzeitig unterschriebener Erklärung nach Art. 6 DSGVO

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Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5
Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Für wiederkehrende Abgaben und Zahlungen an die Stadt Nordhausen nutzen Sie bitte das Lastschrifteinzugsverfahren.

Dazu füllen Sie das unten angefügte Onlineformular aus, drucken es aus, unterschreiben es und senden es im Original an die Ihnen bekannte Anschrift der Stadtverwaltung Nordhausen (siehe Gebührenbescheid, Vertrag, Rechnung etc.).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur eine urschriftlich unterzeichnete Lastschrifteinzugsermächtigung im Original anerkannt werden kann (SEPA-Vorschriften).

Bitte vermerken Sie unter "Abgabeart" entweder den 3-stelligen Code von Ihrem Bescheid oder schreiben als Text die Abgabeart (z. B. Grundsteuer, Gartenpacht, Straßenreinigung etc.). Die Lastschrifteinzugsermächtigung wird nur für die angegebene Abgabeart verwendet. Ein Angabe wie "alle" ist nicht zulässig.



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