Bürgerservice

Umgebungslärm / Lärmaktionsplan aktuell (3. Stufe)

zuständig:

Amt für Stadtentwicklung

03631 696 9428
03631 696 9589
03631 696 87 428
Stadtverwaltung Nordhausen
Markt 1
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 15:00 Uhr (nach Vereinbarung)
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Lärmkarte 2017 Tag-Abend-Nacht-Lärmindex in dB(A)
Die EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG hat die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zum Ziel. Schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm, insbes. durch Straßen- und Schienenverkehr soll vorgebeugt werden, sie sollen gemindert oder verhindert werden. Dafür sind Lärmaktionspläne aufzustellen. Für die Stadt Nordhausen wurde die erste Stufe des Lärmaktionsplanes 2008 und die zweite Stufe 2013 erarbeitet. 2018 wurde die dritte Stufe auf Grundlage der Lärmkartierung von 2017 geplant und durch den Stadtrat am 28.06.2018 beschlossen.

Im Ergebnis der Planung der dritten Stufe konnten erste Maßnahmen mit lärmmindernden Auswirkungen z. B. die Verstetigung des Verkehrsflusses auf der Grimmelallee und die 30er Zone im Wohngebiet östlich der Stolberger Straße zwischen Ludolfinger und Leimbacher Straße umgesetzt werden. Einzelne Etappen, insbesondere die langfristig geplanten Maßnahmen (Westumfahrung B 4) konnten noch nicht begonnen werden. Die Finanzierung und Umsetzung der Bundesstraßen wird in Zuständigkeit des Freistaates Thüringens geplant (Straßenbaulasträger).

Weitere allgemeine Informationen:
https://www.thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/immissionsschutz/laerm/laerm/ul/index.aspx
Bemerkung
AKTUELL für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2023:
Die TLUBN hat die „Lärmkarten Straßenverkehr 2022“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung unter nachfolgender Internetadresse öffentlich zur Verfügung gestellt:

Umgebungslärm / Lärmaktionsplan aktuell (3. Stufe)

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Mittwoch: 8:30 - 15:00 Uhr (nach Vereinbarung)
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Lärmkarte 2017 Tag-Abend-Nacht-Lärmindex in dB(A)
Die EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG hat die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zum Ziel. Schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm, insbes. durch Straßen- und Schienenverkehr soll vorgebeugt werden, sie sollen gemindert oder verhindert werden. Dafür sind Lärmaktionspläne aufzustellen. Für die Stadt Nordhausen wurde die erste Stufe des Lärmaktionsplanes 2008 und die zweite Stufe 2013 erarbeitet. 2018 wurde die dritte Stufe auf Grundlage der Lärmkartierung von 2017 geplant und durch den Stadtrat am 28.06.2018 beschlossen.

Im Ergebnis der Planung der dritten Stufe konnten erste Maßnahmen mit lärmmindernden Auswirkungen z. B. die Verstetigung des Verkehrsflusses auf der Grimmelallee und die 30er Zone im Wohngebiet östlich der Stolberger Straße zwischen Ludolfinger und Leimbacher Straße umgesetzt werden. Einzelne Etappen, insbesondere die langfristig geplanten Maßnahmen (Westumfahrung B 4) konnten noch nicht begonnen werden. Die Finanzierung und Umsetzung der Bundesstraßen wird in Zuständigkeit des Freistaates Thüringens geplant (Straßenbaulasträger).

Weitere allgemeine Informationen:
https://www.thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/immissionsschutz/laerm/laerm/ul/index.aspx
Bemerkung
AKTUELL für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2023:
Die TLUBN hat die „Lärmkarten Straßenverkehr 2022“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung unter nachfolgender Internetadresse öffentlich zur Verfügung gestellt:
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