Die Stadt Nordhausen hat im Jahr 1991 ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Soweit sich auch Ihr Grundstück in diesem Geltungsbereich befindet, sind besondere rechtliche Bestimmungen zu beachten.
Dokumente
Planungsunterlagen, Verträge
Bemerkung
Bitte rufen Sie zu Terminabstimmungen bei Herrn Manolow (Tel.: 03631 696-481) oder bei Frau Berg (Tel.: 03631 696-453) an.