Das Abstellen von Mülltonnen ist auf Gehwegen oder öffentlicher Verkehrsfläche außerhalb der Entsorgungszeiten nicht gestattet.
Da die bauliche Situation einiger Grundstücke nicht immer die Möglichkeit bietet die Mülltonnen auf dem Grundstück zu lagern, kann hierfür ein Sondernutzungsantrag beim Ordnungsamt, SG Ordnung und Verkehr gestellt werden.
Mit der Erlaubnis ist es dann möglich die Mülltonne auf Dauer am Gebäude auf dem Gehweg abzustellen.
Nutzen Sie den Sondernutzungsantrag (siehe Download)
Bemerkung
Auf den Erhalt der Sondernutzungserlaubnis besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Der Einzelfall ist aus verkehrs- und ordnungsrechtlicher Sicht zu prüfen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 696-9561.