Alle Informationen und Anträge erhalten Sie entweder im Standesamt oder über den unten angegebenen Link.
Der Antrag wird zuständigkeitshalber über das Büro des Landrates weitergeleitet.
Fristen
Innerhalb eines Jahres nach Geburt des sechsten Kindes, welches mit mindestens fünf weiteren Kindern im gemeinsamen Haushalt der Mutter, des Vaters bzw. der Eltern lebt oder bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen).
Bemerkung
Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme der Ehrenpatenschaft und auf das Geldgeschenk besteht nicht. Hierüber wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.
Verpflichtungen für den Ehrenpaten aus der Patenschaft sind ausgeschlossen.
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse.