Bürgerservice

Kirchenaustritt

zuständig:

Sachgebiet Standesamt

03631/696 9416
03631/696 835
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Standesamt
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Austritt aus einer öffentl.-rechtl. Religionsgemeinschaft
oder Weltanschauungsgemeinschaft

- gesetzliche Grundlage ist das ThürKiStG in Verbindung mit der ThürReWeAusDVO
- zuständig ist das Standesamt des Hauptwohnsitzes
Dokumente
Personalausweis, evtl. Geburts- bzw. Eheurkunde
Bemerkung
Für die Beurkundung des Kirchenaustritts wird eine Gebühr in Höhe von 30 € erhoben.


Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse.

Kirchenaustritt

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03631/696 9416
03631/696 835
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Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
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oder Weltanschauungsgemeinschaft

- gesetzliche Grundlage ist das ThürKiStG in Verbindung mit der ThürReWeAusDVO
- zuständig ist das Standesamt des Hauptwohnsitzes
Dokumente
Personalausweis, evtl. Geburts- bzw. Eheurkunde
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Für die Beurkundung des Kirchenaustritts wird eine Gebühr in Höhe von 30 € erhoben.


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