Austritt aus einer öffentl.-rechtl. Religionsgemeinschaft
oder Weltanschauungsgemeinschaft
- gesetzliche Grundlage ist das ThürKiStG in Verbindung mit der ThürReWeAusDVO
- zuständig ist das Standesamt des Hauptwohnsitzes
Dokumente
Personalausweis, evtl. Geburts- bzw. Eheurkunde
Bemerkung
Für die Beurkundung des Kirchenaustritts wird eine Gebühr in Höhe von 30 € erhoben.
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
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