Industriegebiet IFA-Industriepark
Nordhausen
Der IFA-Industriepark liegt in einem traditionellen Industrieareal im westlichen Stadtgebiet von Nordhausen an der B80, in der Nähe der Autobahnanschlussstelle Werther. Die Freiherr-vom-Stein-Straße begrenzt das Areal im Süden, die Motorenstraße ist an der freien Fläche anliegend.
Das Industriegebiet ist mit modernsten technischen Medien voll erschlossen. Freie Flächen sind vorhanden, einige freie Hallenflächen werden angeboten
Fläche
Gesamtbruttofläche:
50,0 ha
Größte verfügbare Einzelfläche:
1,8 ha
Teilflächen:
IFAI-01 (17.580 qm)
Infrastruktur
Gleisanschluss:
vorhanden Betrieb durch Spedition Will
Autobahnanschluss A38:
1,5 km, Werther, Nordhausen West
Sonderlandeplatz NordhausenBielen:
3,5 km
Erschließungszustand:
Die Flächen wurden 1999 neu erschlossen. Alle technischen Medien liegen an den Grundstücken an.
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind vorhanden. Niederschlagswasser ist jedoch auf dem Grundstück zu versickern. Für den Wasseranschluss wenden Sie sich bitte an den Wasserverband Nordhausen. Für die Abwasserentsorgung an den Stadtentwässerungsbetrieb.
Energieleistungen bietet unser städtischer Betrieb, die Energieversorgung Nordhausen (EVN) an. Unabhängig vom Energieanbieter erfolgt der Anschluss von Gas und Mittelspannungsstrom über die EVN. Hierbei werden Baukostenzuschüsse fällig.
Unternehmen
Ausgewählte Unternehmen am Standort
adapt engeneering GmbH & Co.KG: Diesel- und Gasmotoren für Fahrzeug- Industrie- und Marineeinsatz.
Thimm Packaging Systems: Verpackungssysteme.
GAIA Akkumulatorenwerke GmbH und EAS Germany : Energiespeichersysteme. Maschinen- und Gerätebau GmbH.
IKL Bildungszentrum Nordhausen GmbH: Bildungseinrichtung. BBM Laseranwendungstechnik. th-haus GmbH Bau von Fertigteilhäusern, IMG Electronic & Power Systems GmbH , DEG Deutsche Elektro- Gruppe, Hepro - Metallbau GmbH, HEPRO Trennwandtechnik GmbH, W-M-N Will-Metallverarbeitung Gußputzen
Nutzungsmöglichkeiten gemäß Bebauungsplan
Individuelle Abweichungen vom B-Plan im Zuge von Ansiedlungsvorhaben sind möglich und werden durch die Verwaltung gern begleitet, sofern die Grundzüge der Planung unberührt bleiben. Im B-Plan sind Messlinien für Lärm festgesetzt, an denen 60 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts nicht überschritten werden dürfen.
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Zusätzliche Informationen: