Meldung

Dezernentin Inge Klaan zur Grünen-Kritik am Blasiikirchplatz-Wettbewerb: Stadträtin und Preisrichterin sein ist auch eine Verpflichtung!

Montag, 09. August 2010, 15:45 Uhr
Nordhausen (psv) Zurückgewiesen hat jetzt Nordhausens Bau- und Wirtschaftsdezernentin Inge Klaan die Behauptung der Grünen-Fraktionschefin im Nordhäuser Stadtrat, Gisela Hartmann, der Wettbewerb zur Neugestaltung des Blasiikirchplatzes laufe undemokratisch- und nicht transparent ab.

„Es ist Zeit für einen demokratischen Diskurs, zu dem ich Sie ein weiteres Mal einlade!“, antwortet Frau Klaan auf Frau Hartmanns Kritik, „die ich im übrigen entschieden zurückweise und gleichzeitig an Frau Hartmann appelliere, sich ihrer Pflicht und Verantwortung als gewählte Stadträtin und Mitglied des Blasiikirchplatzes-Preisgerichts bewusst zu werden. Diese Pflicht beinhaltet in erster Linie, die Bürgermeinung zu bündeln und im demokratisch abgesicherten Verfahren in die Diskussion einzuspeisen, um letztlich eine wohlüberlegte Entscheidung zu fällen.

Die Forderung, `die Bevölkerung´ solle die letzte Entscheidung treffen, ist zwar publikumswirksam, aus zwei Gründen allerdings problematisch:

Zum einen ist diese Rückdelegation der Entscheidung an die Wählerinnen und Wähler für mich ein „Sich- aus-der-Verantwortung-Stehlen“ der gewählten Vertreter. In letzter Konsequenz würde es zugleich bedeuten, dass Wahlen nicht mehr nötig sind.

Zum anderen bedeutet dies wiederum, dass es keine Entscheidung geben wird. Denn bei einer Stadt mit rund 40.000 Einwohnern wird es im Extremfall ebenso viele Gestaltungs- und Entscheidungsvorschläge geben. Das führt in der Konsequenz zu einer Lähmung der gesamten Stadtentwicklung.

Für den Blasiikirchplatz bedeutet dies konkret: Das Projekt sollte bis zum Jahr 2013 durchfinanziert und damit umsetzungsreif sein. Ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen und die Umgestaltung des Platzes kann damit zu den Akten gelegt werden. Und zumindest aus meiner Sicht dürfte dies fatal für die Entwicklung eines der zentralen Nordhäuser Plätze sein.

Nun zum Wettbewerbs-Verfahren selbst: Das 30-köpfige Preisgericht stellt einen breit angelegten Querschnitt dar von wahrscheinlich sämtlichen Meinungen und Interessengruppen der Stadt. Die demokratische Verankerung ist damit unzweifelhaft gegeben. Neben zahlreichen Fachleuten gehören dem Preisgericht selbstverständlich auch Anwohner des Platzes und die Vertreter sämtlicher Stadtratsfraktionen an. Der Großteil der Mitglieder des Preisgerichts sind – wie Frau Hartmann - also selbst Bürger dieser Stadt!

29 Preisrichter und Sachverständige aus unterschiedlichen Interessengruppen garantieren eine repräsentative Besetzung und Wahrung der Bürgerinteressen. Das Auswahlverfahren ist anonym. Das Preisgericht kennt bis zur Prämierung die Wettbewerbsteilnehmer nicht. Die Anonymität sichert eine ausschließliche Qualitätsdiskussion in der Sache. Auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen Anonymität des Verfahrens ist innerhalb des Wettbewerbsverfahrens eine direkte Beteiligung der Bevölkerung nicht möglich, ausgeschlossen ist damit auch ein längerer Zeitraum zwischen Sichtung der Beiträge und Entscheidung des Preisgerichts. Ich möchte noch einmal betonen: Der Ablauf solcher Wettbewerbsverfahren ist gesetzlich geregelt.

Am 31. August wird sich das Preisgericht die Zeit nehmen, die nötig ist, um alle Entwürfe ausführlich in ihren Vor- und Nachteilen zu diskutieren. Am Ende des Tages wird damit eine Entscheidung stehen, die am weitesten allen Belangen der verschiedenen Interessen-, gesellschaftlichen- und bürgerschaftlichen Gruppen dieser Stadt gerecht werden wird.

Aus meiner Sicht ist eine ganztägige Sitzung bis zur Entscheidung über die drei Preisträger ausreichend. Und ich denke, Frau Hartmann wird überrascht sein, wie intensiv an diesem Tag die verschiedenen Meinungen und Ansichten zu den einzelnen Beiträgen diskutiert werden – zumal sich Frau Hartmann selbst konstruktiv daran beteiligen kann – wenn es ihr gelingen wird, die an sie heran getragenen Ansichten gebündelt zu artikulieren. Denn nur so wird sie auch die Erwartungen erfüllen können, die an sie im Vorfeld der Preisgerichts-Sitzung herangetragen wurden.“
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