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Bestattungen von „Schmetterlingskindern“ auf dem Friedhof Nordhausen möglich

Mittwoch, 26. Oktober 2011, 12:28 Uhr
Nordhausen (psv) Eltern von fehlgeborenen Kindern mit einem Gewicht unter 500 Gramm, so genannten „Schmetterlingskindern, erhalten seit Anfang vorigen Jahres die Möglichkeit einer würdevollen Bestattung ihrer Kinder auf dem Hauptfriedhof in Nordhausen. Heute hat die Steinmetzfirma Otto Hans am Grabfeld Metallschmetterlinge des Künstlers Lutz-Martin Figulla angebracht.

Gerald Otto und Walter Hoffmann  (Foto: Ilona Bergmann) Gerald Otto und Walter Hoffmann (Foto: Ilona Bergmann)
„So haben insbesondere jüngere Mütter oder auch Eltern, die sich schon sehr auf ihr Baby gefreut haben, einen Ort der Trauer um ihr verlorenes Kind“, sagte heute die Sachgebietsleiterin Friedhöfe, Anne Lange.

Nach Thüringer Bestattungsgesetz bestehe keine Bestattungspflicht für solche fehlgeborenen Kinder, erklärt sie. Jedoch kämen insbesondere jüngere Mütter mitunter nach Monaten oder Jahren in seelische Not, da sie keinen Ort der Trauer um ihr Kind haben. Aus diesem ethischen Beweggrund habe das Südharzkrankenhaus, die Stadtverwaltung und das Landratsamt Nordhausen sowie der Verein „TrauerWelten“ eine gemeinsame freiwillige Vereinbarung getroffen.

„So stellen wir auf dem Hauptfriedhof in Nordhausen das Grabfeld zur Verfügung, auf der die ‚Schmetterlingskinder‘ nach Bedarf zeitnah einzeln oder spätestens 4-mal im Jahr anonym bestattet werden. Dabei können die Eltern an der Bestattung teilnehmen, ihre Wünsche werden nach gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt“, erklärt Frau Lange. Der Verein TrauerWelten übernimmt den Transport zum Friedhof und die Betreuung der Angehörigen. Der Amtsarzt des Landratsamtes gibt nach einer 2. Leichenschau das fehlgeborene Kind zur Bestattung frei nachdem das Südharzkrankenhaus im Vorfeld die Mütter bzw. Eltern zur Bestattungsmöglichkeit von Schmetterlingskindern beraten hat. Das Krankenhaus übernehme auch die Lagerung und die Bereitstellung der Bestattungsbehältnisse. „Jeder Vertragspartner erbringt seine Leistung unentgeltlich, so dass für die Eltern keine Kosten entstehen“, so Anne Lange.



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