Meldung

Abwassergebühren ändern sich in Nordhausen und Hohenstein

Freitag, 09. Dezember 2011, 10:46 Uhr
Nordhausen (SEB) Ein Tagesordnungspunkt der jüngsten Stadtratssitzung war die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Nordhausen.

„Ab 1.1.2012 gelten neue Gebührensätze“, so Mathias Hartung, Werkleiter des Stadtentwässerungsbetriebes. Die Mehrzahl der Abwassereinleiter wird sich freuen, denn die Schmutzwassergebühr für die Einleitung in den Kanal bleibt konstant bei 1,97 € und die Niederschlagswassergebühr wird von bisher 0,18 € auf 0,12 € pro Quadratmeter angeschlossener befestigter Grundstücksfläche gesenkt. Der bereits 2008 vollzogene Wegfall der Grundgebühr für den Anschluss an den Niederschlagswasserkanal wird beibehalten.

Konnten den Kunden mit Kleinkläranlagen mit Überlauf in den Niederschlagswasserkanal aus dem Kalkulationszeitraum 2008 bis 2011 in diesem Jahr noch Gutschriften aufgrund rückwirkender Gebührensenkungen erteilt werden, so wird die Einleitungsgebühr nun wieder auf 1,47 Euro pro Kubikmeter festgesetzt. Dieser Gebührensatz dürfte den Kunden bereits aus dem Zeitraum 2004 bis 2007 bekannt sein. Gleiches gilt für die Kunden mit vollbiologischen Kleinkläranlagen, für welche die Einleitungsgebühr wieder 0,69 € pro Kubikmeter betragen wird.

Viele Bürger fragen sich nun, warum in 2011 zunächst eine Gebührensenkung vorgenommen wurde und im Jahr 2012 eine Gebührenerhöhung folgt. Werkleiter Mathias Hartung erklärt dazu, „Grundlage der Gebühren sind Kalkulationen, die in festgelegten Zeiträumen durchgeführt werden müssen. Bei der Ende vergangenen Jahres durchgeführten Nachkalkulation für die Jahre 2004 bis 2007 haben wir festgestellt, dass die Einnahmen aus den Gebühren höher waren, als die tatsächlichen Kosten. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall vor, dass der verbleibende Anteil im Folgezeitraum den Kunden zurückgegeben werden muss. Aus diesem Grund hat der Stadtentwässerungsbetrieb für den Zeitraum 2008 bis 2011 die Gebühren gesenkt und Gutschriftenbescheide erlassen.“

In den letzten Wochen wurde die Kalkulation für die Gebühren ab 2012 bis 2015 vorgenommen. Dort mussten Kostensteigerungen berücksichtigt werden, so dass sich Gebührenerhöhungen für Grundstücke mit vollbiologischen Hauskläranlagen und Kleinkläranlagen mit Überlauf in den Niederschlagswasserkanal, Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben ergeben.

Der Entsorgungspreis für einen m³ Abwasser aus einer abflusslosen Grube steigt von 14,42 € auf 15,60 €. Für die Entsorgung der Schlämme aus Hauskläranlagen werden je m³ statt 28,55 € nunmehr 30,88 € fällig. „Alle Gebührensätze gelten nun wieder für die nächsten 4 Jahre“, so Hartung.


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