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Schlange im Treppenhaus

Mittwoch, 06. Juni 2012, 17:36 Uhr
Kornnatter im Treppenhaus (Foto: Ordnungsamt) Kornnatter im Treppenhaus (Foto: Ordnungsamt) Nordhausen (psv) Das Ordnungsamt wurde vor einigen Tagen über den Cityruf informiert, dass Bewohner eines Miethauses im Treppenhaus eine Schlange gesehen haben. Darüber informierte jetzt Ordnungsamtsleiter Holger Wengler.

Nach Aussage des Anrufers habe sich die Schlange durch den Spalt einer nicht ganz schließenden Wohnungstür gezwängt. „Die Ermittlungen unserer Mitarbeiter vor Ort ergaben, dass die Mieterin, die hinzugezogen wurde, nicht mehr in der Wohnung wohnt und im Rahmen des Umzuges das Reptil noch in der alten Wohnung war“, sagte Wengler.

Das Reptilienhauses Allner bestätigte die Angaben der Halterin, dass es sich um eine nicht giftige Kornnatter handelte. Die Frau sicherte zu, den Umzug der Schlange in ihre neue Wohnung sofort vorzunehmen und die Schlange so zu sichern, dass ein Entweichen nicht wieder möglich ist.

In diesem Zusammenhang weist das Ordnungsamt, noch einmal darauf hin, dass das Halten von gefährlichen Tieren gemäß der Liste zum Tiergefahrengesetz beim Ordnungsamt anzuzeigen und der Abschluss einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung nachzuweisen ist.

Nach Aussage des Ordnungsamtes haben bisher erst zwei Halter – der einer Schlange und ein Halter einer Spinne - von ihrer Anzeigepflicht Gebrauch gemacht. „Wie in beschriebenem Beispiel zu sehen ist, kann auch eine nicht giftige Schlange für Aufregung sorgen; nicht jeder Laie kann erkennen, ob das Tier gefährlich oder ungefährlich ist“, erklärt der Ordnungsamtsleiter. Unabhängig davon habe jeder Halter von Tieren dafür zu sorgen, dass diese in einer entsprechenden Einfriedung, Terrarium usw. sicher untergebracht sind.
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