Meldung

Wahlbenachrichtungen für Landratswahl bis spätestens 4. April

Dienstag, 31. März 2015, 09:34 Uhr
Nordhausen (psv) Bis spätestens zum 4. April erhalten die Wahlberechtigten in der Stadt Nordhausen die Wahlbenachrichtigungen für die Landratswahl am 26. April. Das teilte heute das Wahlbüro des Rathauses mit.

Vom 7. bis 24. April können sich Bürger, die am Wahltag verhindert sind, Briefwahlunterlagen im Wahlbüro aushändigen lassen. Auch die Briefwahl direkt im Wahlbüro ist möglich.

Dazu ist das Wahlbüro im Gebäude Markt 15 in Nordhausen am Montag und Mittwoch von 8:30 bis 15:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr geöffnet. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Wer die Briefwahlunterlagen per Post anfordern möchte, kann dazu den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen. Der ausgefüllte Antrag ist dann in einem ausreichend frankierten Umschlag (0,62 €) an die Stadtverwaltung Nordhausen, Wahlbüro, Markt 15, 99734 Nordhausen, zu übersenden. Ebenfalls möglich ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen per Telefax (03631/696811) oder online über www.nordhausen.de. Wer sich am Wahltag und zu den Öffnungszeiten des Wahlbüros nicht in Nordhausen aufhält, kann sich die Unterlagen an seine Aufenthaltsadresse zusenden lassen.

Auf den Wahlbenachrichtigungen befindet sich auch ein Vermerk, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei zu erreichen ist oder nicht. Wer auf ein barrierefreies Wahllokal angewiesen ist, aber einen solchen Vermerk auf seiner Wahlbenachrichtigung nicht vorfindet, möchte bitte von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.
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