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Voraussetzung für Genehmigung von Bedarfszuweisungen: Landratsamt gibt „OK“ für Haushaltssicherungskonzept / Bedingung des Landes: Stadt muss Steuern erhöhen

Dienstag, 20. Oktober 2015, 06:36 Uhr
Nordhausen (psv) Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Nordhausen hat heute das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Nordhausen genehmigt. Damit ist eine wichtige Voraussetzung dafür erfüllt, dass der Freistaat Thüringen über die für das Jahr 2015 beantragten Bedarfszuweisungen in Höhe von rund 5 Millionen Euro entscheiden kann.

Die Genehmigung enthält allerdings Auflagen. Unter anderem, so die Kommunalaufsicht, muss die Stadt Nordhausen die Grund- und Gewerbesteuer anheben. Das schreibe die neue Verwaltungsvorschrift für Bedarfszuweisungen des Landes vor. Diese Erhöhung sei Voraussetzung für die Genehmigung weiterer Bedarfszuweisungen in den Folgejahren.
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