Meldung

„Festumzug 2017“ zum Rolandsfest am 11. Juni 2017: Teilnehmer gesucht

Montag, 26. September 2016, 13:51 Uhr
Nordhausen (psv) Anlässlich des 1090. Geburtstages Nordhausens soll es zum Rolandsfest 2017 wieder einen großen Festumzug geben, der von vielen Vereinen und Institutionen gestaltet wird. Das kündigte jetzt Rosemarie Hilger aus dem Kulturamt an.

Die Streckenführung sei am Sonntag, den 11. Juni 2017, wie folgt geplant: Der historische Tross startet um 14 Uhr in Nordhausen Ost und wird von dort durch die Leimbacher Straße, vorbei am Bebel-Platz die Stolberger Straße hinauf, die Wilhelm Nebelung-Straße entlang in Richtung Hagen, von dort zum Pferdemarkt und dann die Rautenstraße hinab ziehen.

Schwerpunkte werden zahlreiche Jubiläen sein, die im Festumzug gewürdigt werden sollen. So seien zum Beispiel schon die Jubiläen 1090 Jahre Nordhausen, 500 Jahre Reformation, 125 Jahre Pestalozzi Schule, 100 Jahre Theater, 95 Jahre Harzer Grubenlicht, 25 Jahre Jugendsozialwerk und10 Jahre IFA- Museum erfasst. „Über weitere Vorschläge von Jubiläen 2017, würden wir uns freuen und damit die Liste gern ergänzen“, sagt Rosemarie Hilger.

Es seien schon viele Ideen und Vorschläge für eine Mitwirkung am Festumzug geäußert worden und auch die Bereitschaft an einer Teilnahme sei sehr groß, sagt sie. „Denn nur gemeinsam können wir einen interessanten und abwechslungsreichen Festumzug gestalten.“

Für eine Koordination und Planung des Festumzuges wurde ein Teilnahmeformular erstellt. Dieses kann hier (siehe unten) herunterladen und bis 28.10.2016 an das Kulturamt zurück gesendet werden.

Für Rückfragen stehen Rosemarie Hilger, Tel. 03631 696316, und Stephanie Schieke, Tel. 03631 696509, gern zur Verfügung.

Weitere Hinweise:
Für den Wagenbau bitten wir um folgende Beachtung:


Grundsätzlich müssen alle Fahrzeuge gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zugelassen sein. Fahrzeugen die nicht zugelassen sind ( z. B. Seifenkisten, Garten- oder Feldfahrzeuge usw. ), sollten rechtzeitig der Straßenverkehrsbehörde vorgestellt werden.

In Auswertung des letzten Umzuges wird gebeten, auf 6- und mehrachsige Sattelzugmaschinen mit Aufleger, auch Euro-Laster genannt, zu verzichten. (Ausnahmen sind möglich Lok, Harzquerbahn !!)

Alle Fahrzeugführer sollten die bekannte Umzugsstrecke abfahren, um die betreffenden Kurvenradien genau in Augenschein zu nehmen.

Da alle Fahrzeuge in einem geschlossenen Verband (Umzug) fahren, sind folgende Ausnahmen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) notwendig:

Die Anträge sind vom Fahrzeughalter bzw. Fahrzeugführer direkt bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Nordhausen zu beantragen.

Tel: 03631 696 588
Fax: 03631 696 836
verkehrsbehoerde@nordhausen.de

§ 30 StVO Sonntagfahrverbot

Gilt für alle Lastkraftwagen über 7,5 t. einschließlich Anhänger, Zugmaschine, Auflieger.
- Folgende Angaben sind notwendig:
• Kennzeichen, Gewicht
• Abgangsort, Fahrstrecke zum Standplatz und zurück

§ 46 StVO Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis von den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeug und Ladung

Nach § 32 STVZO gelten folgende Richtmaße, wobei die Maße je nach Fahrzeugart unterschiedlich sind.
Breite 2, 50 m Höhe 4 m Länge 12 m
- Folgende Angaben sind notwendig:
• Kennzeichen, Gewicht
• Abgangsort, Fahrstrecke zum Standplatz und zurück
• Art der Ladung, Beschreibung, wie wird gesichert.

§ 21 StVO Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen.

Da während des Umzuges auf den Fahrzeugen bzw. Ladeflächen Personen befördert werden, ist auch hier eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Folgende Angaben sind notwendig.
• Kennzeichen, Gewicht
• Fahrzeugtyp
• Anzahl der Personen
• Wie viel Kinder, nur unter Aufsicht (auch Angabe des Alters)
• Welche Sicherungsmaßnahmen sind vorgesehen.

Zu § 28 StVO Pferde

Pferde sind dann zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet werden, die ausreichend auf sie einwirken können. Gespannfahrzeuge und Reiter unterliegen sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen.
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