Meldung

Oberbürgermeister Buchmann fordert „deutliches Machtwort“ des Innenministers in Sachen Neubau der Feuerwache der Stadt Nordhausen

Dienstag, 10. April 2018, 15:02 Uhr
Nordhausen (psv) Der Stadt Nordhausen wurde heute mit Schreiben des Landrates des Landkreises Nordhausen, Herrn Jendricke, der am 26.06.2017 durch die Stadt Nordhausen eingereichte Fördermittelantrag zum Neubau zurückgegeben. Hintergrund der Rückgabe der Antragsunterlagen durch das Landratsamt ist ein Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA), das der Antrag den Förderrichtlinien nicht entsprochen hat, weil der Landkreis Nordhausen diesbezüglich eine negative fachtechnische Stellungnahme abgegeben hat.

Oberbürgermeister Buchmann zeigte sich ob des Vorgehens mehr als irritiert: „Mit Verwunderung habe ich die Schreiben des Landesverwaltungsamt vom 15.03.2018 sowie des Landratsamtes zur Rückgabe des Förderantrages vom 09.04.2018 zur Kenntnis genommen, insbesondere da ich am 11.01.2018 um Verbescheidung des Fördermittelantrages gebeten habe, um ggfs. der Stadt die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmittel zu ermöglichen“.
Er führt weiter aus, dass „beide Schreiben gegenteilige Positionen zum Förderantrag der Stadt aufbauen, die aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und aus dem Vorgang heraus nicht erklärbar sind.“ Die vom Landrat aufgeworfene Behauptung, dass dem TLVwA noch kein genehmigungsfähiger Mietvertrag vorliegt, hat mit dem Antrag auf Förderung nichts zu tun. „Es handelt sich um zwei verschiedene Vorgänge“, so Buchmann. Aber auch diese Aussage kann seitens der Stadt nicht nachvollzogen werden, da seit der Vorlage des Mietvertragsentwurfs beim Landesverwaltungsamt am 16.02.2018 bis heute keinerlei Reaktion erfolgte.

Des Weiteren kann es seiner Meinung nach nicht sein, dass „der Preisrichtergremium zum Neubau, der sich aus Sach-und Fachpreisrichtern (u.a. aus allen beteiligten Verwaltungsebenen, z.B. Innenministerium, TLVwA, Landratsamt) zusammensetzte, einen Entwurf nach funktionalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten bepreist, der Entscheid zum Fördermittelantrag aber von den am Preisrichterverfahren beteiligten Genehmigungsbehörden, unter nicht nachvollziehbaren Beweggründen, „auf die lange Bank“ geschoben wird.“

Oberbürgermeister Buchmann verbindet die Verblüffung über den Verfahrensgang des Antrages und der widersprüchlichen Aussagen von TLVwA und Landratsamt im Verlauf der Diskussion mit drei Forderungen:

1. Der Oberbürgermeister wird direkt das Gespräch mit dem Innenminister suchen. Thema wird sein, dass das Landesverwaltungsamt über Monate hinweg scheinbar gemeinsam mit dem Landratsamt „auf Zeit gespielt“ hat, um das Vorhaben hinauszuzögern bzw. zu verhindern.
2. Die Stadt Nordhausen fordert das Landratsamt auf, die fachtechnische Stellungnahme, auch hinsichtlich des zwischenzeitlichen weiten Entgegenkommens der Stadt, sofort zu ändern und somit die positive Bescheiderteilung durch das TLVwA nicht zu behindern. Die Behauptung, die Stadt hätte nicht kosten- und flächensparend geplant, ist darüber hinaus nicht zu halten.
3. Die Stadt Nordhausen behält sich vor, die Fläche für das, seit kurzem mit einem Flächenzuwachs von 300 m² auf 800 m², geplanten Landeskatastrophenschutzlagers, in direkter Nachbarschaft des Neubaus der Feuerwache, bis zur Klärung des eigenen Sachverhaltes, nicht zu verkaufen.
Damit würden Fakten geschaffen, die weitere Entwicklung des Standortes Zorgestraße als Feuerwache der Stadt Nordhausen beeinträchtigen könnten.

Werdegang der Antragsstellung:

09.04.2018 Rücksendung des Zuwendungsantrags durch
das Landratsamt; Eingang bei der
Stadtverwaltung.

07.03.2018 Schreiben OB Buchmann an TLVwA bzgl.
überarbeitetes Flächenprogramm.

11.01.2018 Schreiben OB Buchmann an TLVwA mit der
Bitte um Bescheiderstellung zum
Fördermittelantrag.

11.10.2017 Schreiben des Landrates an OB Buchmann
mit der fachtechnischen Stellungnahme zum
Fördermittelantrag.

14.07.2017 Schreiben des LRA bzgl. Bestätigung der
Vollständigkeit der Antragsunterlagen sowie
geforderter Nachlieferung SOLL-IST-
Vergleich.

26.06.2017 Einreichung eines aktualisierten
Fördermittelantrages beim Landratsamt und
Kommunalaufsicht.
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