Meldung

Faktenlage zu Medienberichten

Freitag, 10. August 2018, 09:57 Uhr
Theatersanierung – Vorwurf der Behinderung Vergabe der Planungsleistungen an regionale Bewerber

Fakt ist:
Die Stadt Nordhausen unterliegt als öffentlicher Auftraggeber bei allen Ausschreibungen den vergaberechtlichen Vorschriften! Für die Sanierung und Erweiterung des Theaters Nordhausen stehen finanzielle Mittel in Höhe von 24,2 Mio. Euro zur Verfügung (12 Mio. Euro Förderung vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und 10 Mio. Euro von der Thür. Staatskanzlei). Die Stadt trägt einen Anteil von 2,2 Mio. Euro als Eigenmittel. "Wenn wir heute wüssten, dass das Projekt 40 Mio. Euro kosten würde, so würden wir in diesem Kostenrahmen das Projekt nicht realisieren", so Oberbürgermeister Buchmann zu den Zahlenspielereien. Das Ausschreibungsverfahren der Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV sieht vor, dass sich zunächst alle interessierten Planungsbüros für eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben können. Um für diese anspruchsvolle Planungsleistung den geeigneten Planer auszuwählen ist es unerlässlich, Kriterien zu definieren, auf deren Grundlage die Leistungsfähigkeit, Fachkompetenz, Erfahrung und Zuverlässigkeit geprüft werden kann. Die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften ist Bedingung für die Gewährung der Fördermittel.

Kreisumlage - Vorwurf der Gefährdung der Solidarität im Landkreis

Fakt ist:
Die Stadt gefährdet nicht die kommunale Solidarität, denn der Landkreis hat über die Kreisumlage bereits das städtische Steuergeld vereinnahmt. Die Unterstellung, die Stadt würde sich einem Vergleich im sog. Kreisumlagestreit 2012+2014+2016+2017 entziehen ist so nicht haltbar. Der Oberbürgermeister hat immer Gesprächsbereitschaft signalisiert. Mit dem Landrat wurde abgesprochen, dass erste Kommunen VOR der Sommerpause verhandeln und die Stadt Nordhausen NACH der Sommerpause in die Vergleichsverhandlungen einsteigt. Dieses Vorgehen wurde auch im Rahmen der ersten „Verhandlung“ zur Übergabe des AKS an den Landkreis gemäß Sportfördergesetz, im Beisein der Vertreter des Stadtrates, kommuniziert. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist der nunmehr aufgebaute Zeitdruck nicht nachvollziehbar!

Vorwurf der "Taktiererei" beim Radwegebau Hesserode und Herreden

Fakt ist: Der kreisstraßenbegleitende Radwegebau ist und bleibt zweifelsfrei eine Aufgabe für das Landratsamt. Die Stadt Nordhausen hält für diese Kreisaufgabe keine Ressourcen vor. Trotzdem hat die Stadt beim Planungsprozess für den Radweg nach Hesserode den Landkreis unterstützt. Des Weiteren hat der Oberbürgermeister die Beauftragung der Untersuchung von Trassenvarianten des Radweges von Herreden nach Nordhausen beauftragt, um hier keine Zeit zu verlieren. Ohne diese (Vor-)Leistungen seitens der Stadt würde es noch nicht einmal einen Anfang der Planungen geben.
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