Meldung

Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen zum Jahreswechsel

Freitag, 28. Dezember 2018, 10:07 Uhr
Nordhausen (psv) Zum Jahreswechsel ereignen sich immer wieder zahlreiche Unfälle und Brände, die auf den unsachgemäßen Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen zurückzuführen sind. Das Nordhäuser Ordnungsamt und die Nordhäuser Berufsfeuerwehr geben aus diesem Grund einige Hinweise zum sicheren Umgang und Verhalten im Zusammenhang mit pyrotechnischen Erzeugnissen:
  • Es dürfen nur pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie I und II verwendet werden, welche in Deutschland offiziell zugelassen sind. Solche pyrotechnischen Erzeugnisse sind mit einem Prüfsiegel BAM-P der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gekennzeichnet.
  • Pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie I dürfen nur von Personen ab dem 12. Lebensjahr verwendet werden. Der Kauf und die Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen der Kategorie II ist nur Personen ab dem 18. Lebensjahr vorbehalten.
  • Pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie II dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar verwendet werden.
  • Es sollte beachtet werden, dass nach Alkoholgenuss der sichere und verantwortungsvolle Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen eingeschränkt sein kann.
  • In unmittelbarer Nähe von Kindern, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern ist die Verwendung von Pyrotechnik gesetzlich verboten.
  • Generell dürfen Feuerwerkskörper nie gegen Personen oder Tiere gerichtet werden.
  • Ebenfalls ist es zu unterlassen, Feuerwerkskörper in Richtung von Gebäuden abzuschießen.
  • Auch dürfen keine Feuerwerkskörper gegen fahrende Fahrzeuge abgeschossen werden. Hier besteht erhöhte Unfallgefahr.
  • Beim Abbrennen von Feuerwerk ist ausreichender Abstand zu parkenden Fahrzeugen zu halten.

Die Ordnungsbehörde und die Brandschutzbehörde der Stadt Nordhausen bitten alle Bürger und Gäste oben genannten Regeln zu beachten, so dass der Jahreswechsel gefahr- und schadensfrei verläuft.
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