Meldung

Landratsamt Nordhausen informiert: Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ohne Erlaubnis unzulässig

Freitag, 26. Juli 2019, 09:37 Uhr
Es ist größte Zurückhaltung beim Wasserverbrauch zu üben!
Das Landratsamt Nordhausen weist darauf hin, dass die geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen zwar der Flora und Fauna eine Verschnaufpause gegönnt haben, für die Oberflächengewässer im Landkreis Nordhausen gilt dies jedoch nicht. Das Defizit des Wasserhaushalts aus dem Jahr 2018 ist noch nicht ausgeglichen und weiterhin fehlt es an Niederschlägen. Eine Wasserentnahme aus Gräben, Flüssen und anderen Gewässern mittels Pumpentechnik (mobile oder stationäre) bedarf einer Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde und ist ohne Erlaubnis verboten. Ebenso genehmigungspflichtig ist das Aufstauen von Gewässern durch Eingriffe in den natürlichen Gewässerlauf.
Die Oberflächengewässer sind besonders hohe Schutzgüter. Wasserentnahmen aus den Gewässer – etwa zur Bewässerung von privaten Gärten, Landwirtschaftsflächen oder zur Nutzung in Gewerbe- und Industriebetrieben – führen zu einer Verschärfung der Abflusssituation der Oberflächengewässer. Grundsätzlich ist eine Erlaubnis der unteren Wasserbehörde erforderlich wenn die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern über den Gemeingebrauch (kleine Mengen mittels Gefäßen wie Eimern oder einer Gießkanne) hinausgeht. Wer ohne entsprechende Erlaubnis Wasser mittels Pumpen aus den Oberflächengewässern entnimmt, handelt nach Thüringer Wassergesetz ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Derzeit besteht noch kein Entnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) durch das Schöpfen von Hand (Eimer, Gießkanne o.ä.). Der Landkreis bittet jedoch alle Bürgerinnen und Bürger darum, die Wasserentnahme auf das notwendige Maß zu beschränken.
Alle nicht ausdrücklich erlaubten Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern wie Seen und Flüssen sind unzulässig. Der Landkreis wird verstärkte Kontrollen durchführen, um die illegalen Gewässerentnahmen an den Gewässern zu ahnden.
Wenn die Niedrigwassersituation weiterhin anhält und kein erheblicher Niederschlag fällt, dann wird das Landratsamt Nordhausen wie die anderen Thüringer Landkreise Sömmerda, Altenburger Land, Hildburghausen sowie der Ilm-Kreis Verbote für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, in Form einer Allgemeinverfügung, in Betracht ziehen.
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