Meldung
VERÖFFENTLICHUNG NACH EU-VO 1370/2007
Dienstag, 07. Januar 2020, 10:41 Uhr
Nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1370/2007 hat die zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber öffentlicher Dienste sowie die diesen Betreibern gewährten Ausgleichsleistungen zur Abgeltung von Belastungen aus der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zugänglich zu machen.
Die Stadt Nordhausen als Große kreisangehörige Stadt ist nach § 3 Abs. 1 ThürÖPNVG
i. V. m. § 6 Abs. 4 ThürKO durch Beschluss des Stadtrates Aufgabenträger für den Stadtverkehr und zugleich zuständige örtliche Behörden im Sinne der VO (EG) 1370/2007.
Nach § 3 Abs. 2 ThürÖPNVG hat die Stadt Nordhausen den ÖPNV im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit als Aufgabe im eigenen Wirkungskreis zu planen, zu organisieren und zu finanzieren.
Das Verkehrsangebot ist nach bedarfsorientierten und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten auf der Grundlage des jeweils geltenden Nahverkehrsplanes zu gestalten und vom Unternehmen sicherzustellen.