Meldung

Abstandsregeln gelten zum Gedenken im Rahmen des 75. Jahrestags der Bombardierung Nordhausens

Donnerstag, 02. April 2020, 07:46 Uhr
Gedenken Zerstörung Nordhausens  (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Gedenken Zerstörung Nordhausens (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Nordhausen (psv) Auch, wenn die offizielle Gedenkveranstaltung am 3. April abgesagt werden muss, so besteht trotzdem die Möglichkeit, dem Ausdruck des persönlichen Gedenkens nachzukommen, darüber informiert die Stadtverwaltung Nordhausen. Die bereitgestellten 100 weißen Rosen können in der Zeit von 09.00 Uhr bis 14:30 Uhr an der Stele (Rathaus/Markt) niedergelegt werden.

Aufgrund der derzeit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2* ist jede Person angehalten, einen Mindestabstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Eine Ansammlung von mehreren Personen vor und nach dem Gedenken ist mit Blick auf diese Regelungen untersagt. Es wird darum gebeten, einzeln und mit dem gebotenen Mindestabstand voneinander zum Gedenken an die Stele zu treten. Die Stadtverwaltung bittet, diesen Anordnungen zu folgen.


*Es gelten die Maßnahmen der seit 27. März in Kraft getretenen „Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ in Verbindung mit der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises Nordhausen, die ab 3. April in Kraft treten wird.

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