Meldung

Verlängerung: Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 1.000 Metern um das Südharz Klinikum

Sonntag, 19. April 2020, 13:15 Uhr
Gemäß der §§ 1, 2 Abs. 1 und 5 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (ThürOBG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes erlässt die Stadt Nordhausen als Ordnungsbehörde folgende

Zweite Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 1.000 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen

1. Verlängerung des Verbots von Erdaushubarbeiten
Die Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 1.000 Metern um das Südharzklinikum vom 26. März 2020, öffentlich bekannt gegeben am 27. März 2020, wird bis zum 3. Mai 2020, 24:00 Uhr verlängert.

2. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Aus Gründen des öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Ein eingelegter Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Allgemeinverfügung auch dann befolgt werden muss, wenn sie mit einem Widerspruch angegriffen wird.

3. Bekanntgabe
Die Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung erfolgt gemäß § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Nordhausen durch Veröffentlichung in der Tageszeitung „Thüringer Allgemeine/Nordhäuser Allgemeine“, Verlag und Herausgeber: Mediengruppe Thüringen Verlag GmbH, Gottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die öffentliche Bekanntgabe folgenden Tag als bekannt gegeben.

Sachverhalt:
Die Allgemeinverfügung vom 26. März 2020, öffentlich bekannt gegeben am 27. März 2020, ist aufgrund der unveränderten Gesamtsituation sowie Beschränkungen der Corona-Pandemie zu verlängern.
Lageplan zur Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 1.000 Metern um das Südharz (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Lageplan zur Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 1.000 Metern um das Südharz (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Begründung:

zu 1.
Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die Zahl der Corona-Infektionen zunimmt. Aufgrund der besonderen Bedeutung, welche dem Südharz Klinikum Nordhausen bei der Behandlung von Erkrankten und der allgemeinen Daseinsfürsorge im Landkreis Nordhausen, und darüber hinaus, zukommt, ist ein plötzlicher Kampfmittelfund im Umkreis von 1.000 Metern um das Klinikum und die damit einhergehende Evakuierung dessen unter allen Umständen abzuwenden. Diesbezüglich ist das Verbot von Erdaushubarbeiten von mehr als 20 cm Tiefe zu verlängern.

zu 2.
Rechtsgrundlage für die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung. Sie dient dem Schutz der Allgemeinheit, da nur so sichergestellt werden kann, dass die getroffene Anordnung unmittelbar vollziehbar ist.
Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung dieser Allgemeinverfügung ergibt sich daraus, dass die Beseitigung der bestehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit keinen weiteren Aufschub duldet. Die Gefahren für so bedeutende Individualschutzgüter, wie Gesundheit, Leben und Eigentum, unbeteiligter Personen sind so schwerwiegend, dass nicht erst der Abschluss eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens abgewartet werden kann.
Demgegenüber muss das Interesse an der Durchführung von Erdaushubarbeiten gegenüber dem öffentlichen Interesse zurückstehen. Potentielle Gefahren für Leben und Gesundheit im Fall einer eventuellen Evakuierung des Südharz Klinikums Nordhausen und der Bindung von Einsatzkräften, insbesondere auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie, rechtfertigen daher im vorliegenden Fall die Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Nordhausen, Markt 1, 99734 Nordhausen erhoben werden.


Nordhausen, den 16. April 2020

Kai Buchmann
Oberbürgermeister

Die Zweite Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 1.000 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen als PDF: Zweite Allgemeinverfügung zum Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 1.000 Metern um das Südharz Klinikum

Erste Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 1.000 Metern um das Südharzklinikum vom 26. März 2020
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