Meldung

Landkreis informiert: Neue Infektionen und aktualisierte Allgemeinverfügung

Freitag, 24. April 2020, 08:47 Uhr
Nachdem es in den vergangenen Tagen keine Neuinfektionen mit dem Coronavirus gab, wurden heute vier neue Infektionen bestätigt. Damit liegt die Fallzahl im Landkreis Nordhausen jetzt insgesamt bei 56 Fällen. 26 Erkrankte sind inzwischen wieder genesen, 15 Patienten werden derzeit stationär behandelt.

Das Land Thüringen hat am späten Nachmittag seine geänderte Rechtsverordnung veröffentlicht, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen und im ÖPNV ab morgen für ganz Thüringen vorsieht. Dementsprechend musste der Landkreis Nordhausen seine Allgemeinverfügung anpassen. Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass die bislang im Landkreis Nordhausen geltenden Ausnahmen nun aufgrund der neuen Regelungen des Landes nicht mehr möglich sind. So muss nur noch im Straßenverkauf keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, beispielsweise in Tankstellen gilt die Pflicht dagegen nun. Für Kinder sinkt die Altersgrenze von bisher 12 auf 6 Jahre, Kinder ab 7 Jahren müssen demnach ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Nun gilt außerdem auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Bahnverkehr. Die Landkreisverwaltung macht darauf aufmerksam, dass das Nichttragen eines Mund-Nasen-Schutzes als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, da im Landkreis Nordhausen bereits seit zwei Wochen diese Regelung gilt.

Die Rechtsverordnung das Landes ist online zu finden unter https://corona.thueringen.de/.
Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises Nordhausen ist nachlesbar unter www.landratsamt-nordhausen.de und gilt ebenso wie die Rechtsverordnung des Landes ab morgen.

Quelle: Landratsamt Nordhausenn.
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