Meldung

Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum verlängert

Freitag, 08. Januar 2021, 10:08 Uhr
Gemäß der §§ 1, 2 Abs. 1 und 5 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG -) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) erlässt die Stadt Nordhausen als Ordnungsbehörde folgende

Dritte Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen



1. Verlängerung des Verbots von Erdaushubarbeiten

Die Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen vom 02. November 2020, öffentlich bekannt gegeben am 07. November 2020, wird bis zum 31. Januar 2021, 24:00 Uhr verlängert.

2. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Aus Gründen des öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Ein eingelegter Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Allgemeinverfügung auch dann befolgt werden muss, wenn sie mit einem Widerspruch angegriffen wird.

3. Öffentliche Bekanntgabe

Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Sachverhalt:

Die Allgemeinverfügung vom 02. November 2020, öffentlich bekannt gegeben am 07. November 2020, ist aufgrund der weiterhin ansteigenden Fallzahlen der Corona-Infektionen und der Weiterführung von erforderlicher Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verlängern.

Begründung:

zu 1.:
Aufgrund der aktuell anhaltenden kritische Lage in der Corona-Pandemie und der Fortschreibung von erforderlicher Maßnahmen zur Senkung der Fallzahlen der Corona-Infektionen ist das Südharz Klinikum Nordhausen weiterhin als besonders schutzbedürftige Einrichtung zu betrachten. Die uneingeschränkte medizinische Versorgung, insbesondere bei schwerem Verlauf des Coronavirus mit stationärer Behandlung, ist sicherzustellen. Ein plötzlicher Kampfmittelfund im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum und die damit verbundene Evakuierung ist unter allen Umständen abzuwenden. Diesbezüglich ist das Verbot von Erdaushubarbeiten von mehr als 20 cm Tiefe zu verlängern.

zu 2.:
Rechtsgrundlage für die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Sie dient dem Schutz der Allgemeinheit, da nur so sichergestellt werden kann, dass die getroffene Anordnung unmittelbar vollziehbar ist.

Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verlängerung der Allgemeinverfügung ergibt sich daraus, dass die Beseitigung der bestehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit keinen weiteren Aufschub duldet. Die Gefahren für so bedeutende Individualrechtsgüter wie Gesundheit, Leben und Eigentum unbeteiligter Personen sind so schwerwiegend, dass nicht erst der Abschluss eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens abgewartet werden kann.

Demgegenüber muss das Interesse an der Durchführung von Erdaushubarbeiten gegenüber dem öffentlichen Interesse zurückstehen. Potentielle Gefahren für Leben und Gesundheit im Fall einer eventuellen Evakuierung des Südharz Klinikums Nordhausen und der Bindung von Einsatzkräften, insbesondere auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie, rechtfertigen daher im vorliegenden Fall die Anordnung der sofortigen Vollziehung.

zu 3.:
Die ortsübliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt gemäß § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Nordhausen durch Veröffentlichung in der Tageszeitung „Thüringer Allgemeine/Nordhäuser Allgemeine“, Verlag und Herausgeber: Mediengruppe Thüringen Verlag GmbH, Gottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt. Entsprechend § 41 Abs. 4 Satz 4 ThürVwVfG wird als Tag, an dem diese Allgemeinverfügung bekannt gegeben gilt, der erste auf die ortsübliche Bekanntmachung folgende Tag bestimmt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Nordhausen, Markt 1, 99734 Nordhausen erhoben werden.

Nordhausen, den 06. Januar.2021

Kai Buchmann
Oberbürgermeister
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