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FAQ - Oft gestellte Fragen und die Antworten zur derzeitigen Haushaltssituation der Stadt Nordhausen

Mittwoch, 17. Februar 2021, 07:51 Uhr
Gemäß § 8 Abs. 2 Thüringer Gesetz über die Kommunale Doppik soll der beschlossene Haushalt der Kommune spätestens einen Monat vor Beginn des neuen Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Zum ersten Mal seit 1990 ist die vom Gesetzgeber eingeforderte Haushaltsaufstellung, -beschlussfassung und -genehmigung für den städtischen Haushalt 2021 im vergangenen Jahr vollzogen worden. Darauf können wir stolz sein und dieses als Ziel auch für die Folgejahre im Auge behalten.
Denn ein frühzeitig genehmigter Haushalt sichert die Handlungsfähigkeit der Stadt. Er garantiert außerdem, dass die im Haushalt verankerten Maßnahmen durchgeführt werden können, sowohl zeitlich, wirtschaftlich und im Ergebnis finanziell.

Aber: Zu einem späteren Zeitpunkt weiß man bekanntlich vieles besser, denn dann sind mehr Fakten bekannt. Sogenannte „ex post“-Betrachtungen sind üblicherweise weniger hilfreich, speziell in Stundungs- und Haushaltsdiskussionen sowie Krisensituationen.
Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die aktuelle Finanzsituation der Stadt Nordhausen zusammengefasst:

1. Steuert die Stadt auf eine ausweglose Finanzsituation hin, wie die AfD-Stadtratsfraktion am 17. Februar 2021 behauptet?

Nein! Die kreisangehörige Stadt Nordhausen kommt aus einer jahrelangen schier ausweglosen Finanzsituation und hat durch harte Einschnitte den Weg zu soliden Finanzen geschafft. Nichts anderes wurde seitens der Rechtsaufsicht im Landratsamt Nordhausen beschieden und durch Jahresabschlussprüfer testiert. Es finden sich auch in den Hinweisen der Rechtsaufsicht zur Haushaltsgenehmigung 2021 keinerlei Vorbehalte, die den Grundsätzen der Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit, Jährlichkeit, etc. widersprechen!

2. Wie groß waren in 2020 die Steuerausfälle im Vergleich zum Haushaltsplan?

Aufgrund der Corona-Pandemie musste die Stadt Nordhausen im Jahr 2020 hohe Steuerverluste verkraften. Aus diesem Grund wurde bereits im April 2020 eine Haushaltssperre durch den Oberbürgermeister verfügt, um den Haushaltsausgleich nicht zu gefährden. Durch die Haushaltssperre hat die Stadt konsequent und richtig auf die Corona-Krise reagiert.

Durch die unterjährig einsetzende Erholung und Nachholeffekte blieben letztendlich 2,4 Millionen Euro an Steuerausfällen zu konstatieren.

3. Welche zusätzlichen Zahlungen hat die Stadt Nordhausen im Jahr 2020 erhalten?
Die Stadt Nordhausen hat folgende zusätzliche Zahlungen im Jahr 2020 erhalten:
  • eine allgemeine Stabilisierungszuweisung (Freistaat Thüringen) für Mehraufwendungen und Mindereinnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Höhe von 730.017,71 Euro (Schlüsselzuweisungen),
  • eine Gewerbesteuerstabilisierungszuweisung (Freistaat Thüringen) in Höhe von 2.520.296,31 Euro,
  • eine Gewerbesteuerkompensationszuweisung (Bund) in Höhe von 1.752.981,08 Euro.

Die beiden Zuweisungen bzgl. der Gewerbesteuerausfallkompensation des Bundes und des Landes wurden durch die Stadt in voller Höhe (4.273.277,39 Euro) zurückgezahlt.

4. Warum musste die Stadt Nordhausen die Gewerbesteuerkompensationszuweisungen komplett zurückzahlen?
Nach kassenmäßigem Abschluss des Jahres 2020 erfolgte durch die Stadtverwaltung auf Basis der im Jahr 2020 tatsächlich realisierten Gewerbesteuereinzahlungen eine notwendige Überprüfung. Diese ergab, dass die Stadt Nordhausen die erhaltenen Ausgleichszahlungen zur Gewerbesteuerverlustkompensation von Land und Bund aufgrund der Beurteilungskriterien in voller Höhe zurückzahlen muss. Das war alternativloses Verwaltungshandeln. Eine Verzögerung der Rückzahlung wäre kontraproduktiv gewesen, z.B. wegen zu zahlenden Verwahrentgelten.

Die Berechnungsgrundlage bildeten die IST-Zahlen für tatsächlich gezahlte Gewerbesteuern in den Jahren 2017 bis 2019 abzüglich der von der Stadt zu zahlenden Gewerbesteuerumlage. Dies ergibt die Werte für das Gewerbesteuer-IST (netto). Im Jahr 2020 hat die Stadt Nordhausen aufgrund der vorliegenden Vorauszahlungsbescheide für Gewerbesteuern eine fast einmalig hohe Gewerbesteuereinzahlung erwartet und dies im Haushaltsplan 2020 entsprechend abgebildet. Die seitens des Bundes und des Freistaates Thüringen pauschalisierte Herangehensweise berücksichtigt hingegen die korrekten Planansätze des Jahres 2020 nicht.

Da das tatsächliche Gewerbesteuer-IST (netto) also über dem als Berechnungsgrundlage herangezogenen Durchschnitt der „Nicht-Corona-Pandemie-Jahre“ 2017 bis 2019 liegt, ist die Stadt Nordhausen zur vollständigen Rückzahlung der erhaltenen Ausgleichszahlungen für Gewerbesteuerverluste verpflichtet.

5. Kann der Freistaat Thüringen Ausnahmen beim Thema Gewerbesteuerkompensationszuweisungen im Einzelfall zulassen?
Ja! Die Landesvorgaben lassen die Prüfung zu, ob im Einzelfall ein Härtefall vorliegen kann, z.B. durch das Ausbleiben von viel höher erwarteten Gewerbesteuereinnahmen oder in den Vorjahren gewährte Stundungen.
Die Stadt Nordhausen hat einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung eines Härtefalls beim Freistaat Thüringen gestellt.

6. Sind für das Haushaltsjahr 2021 weitere Hilfen in Verbindung mit der Corona-Pandemie durch den Bund oder den Freistaat zu erwarten?
Sicherlich. Für das Jahr 2021 sind weitere Landeshilfen angekündigt, deren Höhe zurzeit nicht beziffert werden können, da die Berechnungsgrundlagen und der Verteilungsschlüssel noch nicht vom Thüringer Landtag beschlossen wurden. Somit sind diese, weil bis dato unbekannt und im Sinne von Haushaltswahrheit und -klarheit, auch nicht im Haushalt 2021 eingeplant.

7. Gibt es außerdem mehr Landeszuweisungen für das Jahr 2021?
Ja. Mit dem Festsetzungsbescheid über die Zahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Jahres 2021 vom 11. Januar 2021 erhält die Stadt Nordhausen 914.020,46 Euro mehr Schlüsselzuweisungen als geplant. Außerdem erhält die Stadt 50.000 Euro aus dem Thüringer Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden, über deren Verwendung der Stadtrat per Beschluss (Sitzung des Stadtrats am 3. März 2021) entscheidet.

Diese zusätzlichen Landeszuweisungen können den voraussichtlichen „Einbruch“ der Gewerbesteuereinnahmen in 2021 jedoch nur teilweise regulieren.

8. Hat die Stadtverwaltung Stundungen für Steuerzahlungen in den 2017 bis 2020 gewährt? Welche Regeln gibt es für die Gewährung von Stundungen?
Ja, die Gewährung von Stundungen gehört zum laufenden Verwaltungshandeln. Durch die Hauptsatzung der Stadt Nordhausen und die Geschäftsordnung des Stadtrates ist geregelt, welches Gremium ab welcher Höhe abschließend über Stundungen im Einzelfall entscheidet:
  • Oberbürgermeister = bis 15.000 Euro;
  • Finanzausschuss = über 15.000 Euro bis 50.000 Euro;
  • Stadtrat = über 50.000 Euro).

Die Stadt Nordhausen hat eine große Steuerstundung in 2019 und mehrere einzelne im Jahr 2020 beschlossen. So wurden im Zuge des ersten Lockdowns im April 2020 u.a. unbürokratisch Steuerstundungen für Nordhäuser Unternehmen in Höhe von insgesamt fast einer Million Euro zinslos als Entlastung in dieser schwierigen Zeit gewährt.

Den Beschluss zur Steuerstundung für ein ortsansässiges Unternehmen im Jahr 2019 hat der Stadtrat auf Vorlage durch die Stadtverwaltung acht Monate vor dem Beginn der Corona-Pandemie, nach ausführlicher Vorberatung und Abwägung der damals erwartbaren und bereits bekannten Fakten sowie nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne des in Nordhausen ansässigen Unternehmens, seiner Beschäftigten und für die Stadt getroffen. Es war/ ist die richtige Entscheidung! Eine Pandemie mit derartigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen war zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar.

Auch weiterhin können sich Unternehmerinnen und Unternehmer in der Stadt Nordhausen auf Absprachen mit der Stadtverwaltung verlassen!
Denn in Nordhausen wird aktive und passive Wirtschaftsförderung unter Beachtung der Gesetzlichkeiten und bekannten Rahmenbedingungen großgeschrieben. Dabei die Zusammenarbeit und der Zusammenhalt in der Stadt im Mittelpunkt der städtischen Bestrebungen.


9. Gab es zum Jahresabschluss 2019 Beanstandungen durch das zuständige Rechnungsprüfungsamt?
Nein! Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.

10. Wurden Oberbürgermeister und Beigeordnete für das Haushaltsjahr 2019 vom Stadtrat entlastet?
Ja!

11. Welche Maßnahmen hat die Stadt Nordhausen zur Unterstützung der Unternehmen in der Stadt im Corona-Jahr 2020 unternommen?
Leitziel der Stadt Nordhausen ist die aktive und passive Wirtschaftsförderung unter Beachtung der Gesetzlichkeiten, bekannten Rahmenbedingungen vor allem im Sinne der in Nordhausen ansässigen Unternehmen, der hier Beschäftigten und zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger.

Neben den unter TOP 7. beschriebenen Instrumenten der Steuerstundung hat der Stadtrat ebenso beschlossen, dass ab dem Jahr 2020 und auch für zukünftige Jahre keine Sondernutzungsgebühren für den Einzelhandel (Werbeauslagen) und die Gastronomie in der Stadt (Wirtschaftsgärten) gezahlt werden müssen.

12. Welche Gründe gibt es für die ab 1. Februar 2021 geltende Haushaltssperre?
Aufgrund der anhaltenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Einschnitte, die auch an den Unternehmen und am Einzelhandel in der Stadt Nordhausen nicht spurlos vorbeigehen, zeichnen sich bereits jetzt auch für das Jahr 2021 relativ hohe Steuerausfälle ab, d. h. die im Haushalt geplanten Einnahmen können nicht in voller Höhe umgesetzt werden.
Aus diesem Grund hat der Oberbürgermeister eine Haushaltsperre ab 1. Februar 2021 ausgesprochen. Mit der nunmehr ausgesprochenen Sperre in Höhe von ca. 2,4 Mio. Euro soll die Haushaltslage der Stadt unter Kontrolle gehalten und damit eine finanziell handlungsfähige Stadt erhalten werden.

13. Wer ist für die Verhängung einer Haushaltssperre zuständig?
Für die Haushaltssperre ist allein der Oberbürgermeister gemäß § 22 Abs. 1 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik zuständig.
Vorab und unverzüglich wurde der Stadtrat über die geplante ausgesprochene Haushaltssperre gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 1 ThürGemHV-Doppik durch den Oberbürgermeister am Mittwoch, den 27. Januar 2021 informiert. Es gab keine Fragen seitens des Gremiums bis zum 31. Januar 2021.
Die Information an die Öffentlichkeit erfolgte am 31. Januar 2021.

14. Warum gibt es zum 1. Februar eine Haushaltssperre durch den Oberbürgermeister und keinen Nachtragshaushalt?
Eine Haushaltssperre ist das praktische Mittel der Wahl. Durch die jetzige Haushaltssperre der Ausgaben werden die fehlenden Einnahmen kompensiert, sodass der Haushaltsausgleich in 2021 aus heutiger Sicht realistisch einzuhalten ist!
Die Haushaltsdurchführung wird ständig überwacht und neu bewertet. Sollte sich die Finanzlage verschlechtern, sodass keine Kompensation durch die Sperre von Haushaltsansätzen mehr möglich erscheint, hat die Stadt Nordhausen gemäß § 9 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

Einen Nachtragshaushalt im positiven Sinne, d.h. weil mehr Geld zur Verfügung steht, wie es einzelne Stadtratsmitglieder öffentlich und zum Haushaltsbeschluss fordern, ist kein Automatismus oder gesetzliche Verpflichtung. Außerdem liegt diese Option in weiter Ferne, denn es fehlen bereits mindestens ca. 2,4 Mio. Euro zum beschlossenen Planansatz.

15. Wäre es in dieser Situation nicht komfortabler, wieder in die Haushaltskonsolidierungsphase zurückzugehen. Schließlich erhält man doch dann Bedarfszuweisungen vom Land Thüringen!
Die Beschäftigten der Stadt und auch die Arbeit des Stadtrates werden von Steuergeldern bezahlt. Dafür erwarten die Bürgerinnen und Bürger, völlig zu Recht, dass die Stadt auch etwas für die Menschen tut. Das geht aber nur, wenn die Stadt leistungs- und handlungsfähig ist und auch bleibt! Aus diesem Grund waren die Haushaltssperren (2020 und 2021), aufgrund der hohen ausbleibenden Gewerbesteuereinnahmen, der einzig richtige und notwendige Schritt.

Ein Blick in die nahe Vergangenheit unserer Stadt zeigt, dass Nordhausen im Falle einer Haushaltsschieflage keine Bedarfszuweisung vom Land erhalten würde, da sie zu hohe freiwillige Leistungen hat. Die Konsequenzen wären eine erneute Handlungsunfähigkeit und schmerzhafte, ohne Aussicht auf vorfristige beendbare Haushaltskonsolidierung, Diskussionen und notwendige Beschlüsse des Stadtrates über Kürzungen von Zuschüssen insbesondere für Kultur, Sport, Kinder- und Jugendliche und die Schließung von Einrichtungen. Wie schwer diese Diskussionen sind, sieht man derzeit u.a. am Beispiel der bis dato prosperierenden Stadt Jena.

16. Wie steht es um die Höhe der Kreisumlage für den Landkreis Nordhausen?
Im Gegensatz zur kreisangehörigen Stadt befindet sich der Landkreis Nordhausen erst jetzt in der Phase der Haushaltsaufstellung. Alle kreisangehörigen Gemeinden wurden bzgl. der 1. Anhörungsstufe der Kreisumlage 2021 vom Landratsamt Nordhausen angeschrieben. Die Stadt Nordhausen hat fristgerecht geantwortet.
Der weit überwiegende Anteil der Landkreise im Freistaat Thüringen verfügt bereits über Haushaltspläne des laufenden Jahres und somit über Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Unternehmen, etc. Viele Landkreise entlasten die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffenen Kommunen durch Beibehaltung oder Senkung der jeweiligen Kreisumlagen.

17. Welche Institutionen, außer der Stadtverwaltung Nordhausen, kann ich um Auskunft bitten, wenn die FAQs weitere Fragen offenlassen?
  • Rechtsaufsichtsbehörde für die Stadt Nordhausen ist die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Nordhausen, Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen.
  • Den Jahresabschluss der Stadt Nordhausen prüft das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Nordhausen, Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen.

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