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Die Stadtverwaltung Nordhausen sucht Wahlhelfende

Montag, 01. März 2021, 11:44 Uhr
Aufruf Wahlhelfende (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Aufruf Wahlhelfende (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) hat mit Bescheid vom 10. Februar 2021 den Termin für die Wahl der Landrätin/ des Landrats im Landkreis Nordhausen neu festgesetzt. Die Wahl findet demnach am Sonntag, dem 25. April 2021, statt. Eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl wird für den 9. Mai 2021 terminiert.

„Der Stadtverwaltung Nordhausen obliegt die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Stadtgebiet. Sie ist bei der Erfüllung dieser Aufgabe ganz besonders auf die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen“, sagt Oberbürgermeister Kai Buchmann. In diesem Zusammenhang ruft die Stadt um Unterstützung auf. Für die 42 Wahllokale werden unter Pandemie-Bedingungen 400 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. „Um den Gesundheitsschutz der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, werden wir zudem besondere Infektionsschutzmaßnahmen ergreifen“, so der Oberbürgermeister abschließend. Entsprechend § 2 Abs. 1 der „Entschädigungssatzung Wahlen“ erhalten Wahlvorsteher für ihre Tätigkeit am Wahltag 55 Euro und die weiteren Mitglieder der Wahlvorstände 45 Euro.

Bei Interesse melden Sie sich bitte im Wahlbüro der Stadt Nordhausen unter
wahlen@nordhausen.de
und geben Sie Ihren Namen und Vornamen sowie Anschrift und Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.
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