Meldung

Beschluss des Stadtrates zum Widerspruch gegen den Herkulesmarkt in Niedersachswerfen

Mittwoch, 24. März 2021, 19:17 Uhr
Bahnhofstraße Nordhausen  (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Bahnhofstraße Nordhausen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)

Einordnung des im Rahmen der 13. Sitzung des Stadtrates der Stadt Nordhausen getroffenen Beschlusses „Rücknahme des Nachbarwiderspruchs der Stadt Nordhausen vom 19.02.2020 gegen die Baugenehmigung bezüglich der Umstrukturierung SB Warenhaus und Bau-Gartenmarkt“ durch den Stadtrat.

Für alle Nordhäuserinnen und Nordhäuser stellt der innerstädtische Einzelhandel eine hohe städtische Lebensqualität dar. Die Geschäfte und teilweise inhabergeführten Läden bieten mit ihren vielfältigen Angeboten, den persönlichen Dienstleistungen für die Kunden aus der gesamten Region auch einen gesellschaftlichen Beitrag zum Zusammenleben in unserer Stadt.
„Als Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen bin ich gewählt worden, um Entscheidungen mit Fokus auf das Wohl unserer Stadt Nordhausen zu treffen und diese umzusetzen. Dies bedeutet in diesem Zusammenhang, die Interessen unserer städtischen Händlerinnen und Händler zu wahren. Dies tue ich ohne parteipolitische oder sonstige Verflechtungen. Wenn mir Gewerbetreibende und Gastronomen u.a. ihre schwierige Lage – zwischen Online-Handel und Geschäftsschließungsabsichten aufgrund der Pandemie-Bekämpfung – schildern, dann muss die Stadt handeln. Und da wirken sich die heute zur Disposition stehenden 2.500 Quadratmeter in Niedersachswerfen genauso auf die Nordhäuser Innenstadt aus, wie 2.500 und mehr Quadratmeter in den nächsten Jahren, in der nächsten Nachbargemeinde oder auf der grünen Wiese in Stadtnähe. Seien sie also versichert, dass ich meinem geleisteten Amtseid nachkomme und die Pflicht, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch der Gewerbetreibenden, die gleichzeitig Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Steuerzahlende unserer Stadt sind, nach innen wie nach außen wahren werde“, so Oberbürgermeister Kai Buchmann.

Die Faktenlage zur rechtswidrigen Baugenehmigung des Landratsamts Nordhausen aus Sicht der Stadt Nordhausen:

Um was geht es?
Das Problem liegt zeitlich weit zurück und wurde nie abschließend geklärt. Zu Jahresbeginn 2020 wurde eine Modernisierung des Herkules-Markts in Niedersachswerfen vollzogen und die Baugenehmigung im Amtsblatt des Landkreises bekannt gegeben. Hiergegen hat die Stadt Nordhausen Widerspruch eingelegt, da sie die Auffassung vertritt, dass es der erteilten Baugenehmigung an einer rechtlichen Grundlage mangelt und diese deshalb rechtswidrig ist. Im Rahmen der „Umstrukturierung“ hat die erteilte rechtswidrige Baugenehmigung des Landratsamts Nordhausen die Erhöhung der Gesamtverkaufsfläche des Marktes um 385 m² (4,3 %) suggeriert. Tatsächlich wird die Verkaufsfläche durch die Genehmigung des Landratsamts von aktuell 6.850 m² auf 9.396 m² - also um 27 % - erhöht.

Hat der bestehende Markt nicht Bestandsschutz?
Teilweise! In den 1990er Jahren ist die Stadt sowohl gegen den B-Plan als auch gegen die erteilte Baugenehmigung vorgegangen. Das Verfahren gegen die Baugenehmigung wurde damals deshalb nicht weiterverfolgt, weil das Landesverwaltungsamt restriktive Vorgaben zur Raumverträglichkeit des Vorhabens machte, die dann in die Baugenehmigung eingefügt wurden, u. a. die 1000 qm-Begrenzung des Lebensmittelsortimentes. Hiermit konnte die Stadt leben, da die Interessen der Bürger und Gewerbetreibenden der Stadt Nordhausen ausreichend Berücksichtigung gefunden hatten. Das Normenkontrollverfahren gegen den B-Plan wurde erfolgreich fortgeführt, um die noch mögliche Verwirklichung weiterer großflächiger Vorhaben in diesem Gebiet zu unterbinden, geplant war auch noch ein Möbelmarkt. Nachdem der B-Plan vom OVG aufgehoben wurde, war sichergestellt, dass dort kein weiterer großflächiger Einzelhandel mehr entstehen konnte und der bereits bestehende Herkules-Markt auf den Umfang der realisierten Fläche aus der Baugenehmigung beschränkt war. Wie die ehemalige Oberbürgermeisterin der Stadt Nordhausen Barbara Rinke (SPD) im Rahmen der Stadtratssitzung am 3. März 2021 bestätigte, wurden weitere Schritte gegen die Nachbargemeinde unterlassen, da der Ort Niedersachswerfen damals in die Stadt eingemeindet werden sollte. Die Eingemeindung unterblieb und die Stadt musste in den 2000er Jahren feststellen, dass sich der Bauherr nicht rechtmäßig verhielt und zusätzliche Einzelhandelsverkaufsflächen, insbesondere auf Flächen errichtet wurden, die für Dienstleistungen vorgesehen waren, ohne dass hierfür eine Genehmigung vorlag.
Die Stadt nahm hierzu Kontakt zur zuständigen Bauaufsicht, dem LRA Nordhausen auf. Dieses sagte zu, die ungenehmigte Nutzung zu unterbinden. Es folgte dann ein jahrelanger Austausch zwischen den Beteiligten, der aktuell leider nicht in einer Untersagung der ungenehmigten Nutzung mündete, sondern unerwartet in einer Genehmigung, ohne dass hierfür die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Nun musste die Stadt durch Einlegung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen, um den städtischen Einzelhandel vor negativen Auswirkungen zu schützen.

Warum hat die Stadt Nordhausen Widerspruch gegen die Baugenehmigung Herkules-Markt Niedersachswerfen eingelegt?
Die tatsächliche Erhöhung der Gesamtverkaufsfläche belegt, dass es sich nicht um eine Umstrukturierung im Markt handelt, sondern um eine rechtswidrige Genehmigung einer relevanten Erweiterung der Verkaufsflächen. Diese ist durchaus geeignet, Auswirkungen auf den Einzelhandel in Nordhausen zu verursachen. Daher geht es bei dem Widerspruch nicht darum, der Nachbargemeinde Harztor diesen großflächigen Einzelhandel zu neiden oder Arbeitsplätze zu gefährden, sondern eine Verödung der Innenstadt zu vermeiden.

Ist die Erweiterung des Herkules-Markts mit der Beschlusslage des Stadtrates zur Stärkung der Nordhäuser Innenstadt vereinbar?
Nein! Die Einlegung des Widerspruches dient vielmehr der Umsetzung der vom Stadtrat der Stadt Nordhausen beschlossenen Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts. Es ist also an der Stadtverwaltung und dem Stadtrat der Stadt Nordhausen Entscheidungen im Sinne der Händlerinnen und Händler der Stadt Nordhausen zu treffen. Dies ist erklärtes Ziel der damaligen und gültigen Beschlusslage zum Zentren- und Einzelhandelskonzept im Stadtrat.

Welchen Sinn hat das Zentren- und Einzelhandelskonzept?
Das vom Stadtrat beschlossene Zentren- und Einzelhandelskonzept gibt einen Orientierungsrahmen vor, der für Einzelhandelsvorhaben im Nordhäuser Innenstadtbereich Planungs- und Investitionssicherheit darstellt. Es hilft der Stadt Nordhausen frühzeitig mögliche Auswirkungen einzelner Planvorhaben bzw. Standortentscheidungen auf die Versorgungsstrukturen im Stadtgebiet einschätzen zu können. Das Konzept stellt vor diesem Hintergrund eine bedeutende Argumentations- und Begründungshilfe im Rahmen der bauleitplanerischen Umsetzung der städtischen Entwicklungsziele dar.
Mit Aufrechterhaltung des Widerspruchs durch die Stadt Nordhausen folgt die Stadtverwaltung dem Beschluss des Stadtrates zur Stärkung des Einzelhandels in der Stadt Nordhausen, was jeder Betroffene auch erwarten kann. Denn nicht zuletzt wurden in den letzten Jahrzehnten private wie öffentliche Millionenbeträge in die Geschäfte, Infrastruktur der Nordhäuser Innenstadt und darüber hinaus investiert.

Wer hat das Zentren- und Einzelhandelskonzept beschlossen?
Die Erstellung des Konzepts wurde durch einen Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern des Einzelhandels, der Industrie- und Handelskammer, des Einzelhandelsverbands und der Stadtratsfraktionen, begleitet und unterstützt. Eine Umfrage im Einzelhandel, ein Bürgerbeteiligungsverfahren sowie der Beschluss durch den Stadtrat im Jahr 2019 stellen das derzeit geltende Konzept auf eine breite Argumentationsbasis. Der Stadtrat der Stadt Nordhausen votierte mehrheitlich (bei zwei Enthaltungen) am 19. März 2019 für das Zentren- und Einzelhandelskonzept und betraute somit die Stadtverwaltung mit der Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung.

Hat die Erweiterung des Herkules-Markts eine Relevanz für die Stadt Nordhausen?
Ja! Ein aktuelles Gutachten bewertet die Kaufkraftabschöpfung des Herkules-Marktes für die Einzelhändler in der Innenstadt als relevant. Insgesamt werden mehr als 50 % des Umsatzes mit Kunden von außerhalb der Gemeinde Harztor erwirtschaftet. Der Gesamtumsatz des Marktes wird auf 22 Mio. Euro p.a. taxiert. Der Herkules-Markt in der Nordhäuser Südharzgalerie wurde im letzten Jahr geschlossen. Im Stadtgebiet Salza/Niedersalza ist eine Nahversorgung nicht mehr existent.

Was spricht zusammenfassend gegen die Erweiterung des Fachmarktstandorts?
  • 1. Der Standort befindet sich in einer städtebaulich nicht integrierten Lage.
  • 2. Das Center hat eine Gesamtverkaufsfläche von mehr als 9.300 m² und übersteigt damit deutlich die relevante Größe für das Gemeindegebiet Harztor.
  • 3. Daher schöpft der Herkules-Markt relevante Kaufkraftanteile - insbesondere aus dem Nordhäuser Stadtgebiet - ab und schädigt damit nachweislich die städtischen Einzelhändler.
  • 4. Der Standort steht im Widerspruch zu den landesplanerischen Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025.

Ist der Stadtrat der Stadt Nordhausen berechtigt, in das Verfahren einzugreifen und den Widerspruch zurückziehen?
Nein! Nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 der Hauptsatzung der Stadt Nordhausen gehört die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln zu den laufenden Angelegenheiten des Oberbürgermeisters.
Das bedeutete, dass es für die Einlegung des Widerspruchs gegen die durch das Landratsamt erteilte Baugenehmigung für den „Herkules-Markt“ in Niedersachswerfen keines Stadtratsbeschlusses bedurfte, bedarf und somit auch der nunmehr getroffene Stadtratsbeschluss zur Rücknahme des Widerspruchs rechtswidrig ist. Dieser im Rahmen der 13. Sitzung des Stadtrates der Stadt Nordhausen getroffene Beschluss „Rücknahme des Nachbarwiderspruchs der Stadt Nordhausen vom 19.02.2020 gegen die Baugenehmigung bezüglich der Umstrukturierung SB Warenhaus und Bau-Gartenmarkt“ muss deshalb seitens des Oberbürgermeisters beanstandet werden.

Wie geht es weiter, wenn das Widerspruchsverfahren nicht fallen gelassen wird?
Es gibt keinen Grund den Widerspruch zurückzuziehen. Das Landratsamt Nordhausen hat den Widerspruch der Stadt Nordhausen an die Widerspruchsbehörde Landesveraltungsamt weitergereicht und ihn nicht im Rahmen der eigenen Prüfung durch Rücknahme der rechtswidrigen Baugenehmigung erledigt. Dort wird das Verfahren nun bewertet.
Mit der ggf. notwendigen Beanstandung vom 24. März 2021 liefe parallel zur Einschätzung im TLVWA ein Prüfvorgang in der Kommunalaufsicht im Landratsamt Nordhausen.

Sollte dem Widerspruch der Stadt Recht gegeben werden, wird die Stadt Nordhausen den Herkules-Markt - teilweise - abreißen lassen?
Nein, die Stadtverwaltung Nordhausen wird den Herkules-Markt nicht (teilweise) abreißen lassen. Das Landratsamt Nordhausen als zuständige Behörde müsste - bei einem erfolgreichen Widerspruch gegen die rechtswidrigen Baugenehmigung - den eigenen Bescheid an die Rechtslage anpassen (ggf. durch den Erlass von Nutzungsuntersagungen o.ä.) und deren Umsetzung überwachen.
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