Meldung

Stellungnahme der Stadt zu den Aussagen von Egon Primas, Landschaftspflegeverband

Freitag, 28. Mai 2021, 08:25 Uhr
Das Amt für Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Nordhausen kennt seit August 2017 die Projektidee, die anhand von Vorgesprächen und anhand eines Beispielbildes seitens des Landschaftspflegeverbandes andiskutiert und vorgestellt wurde. Es wurden also erste Gespräche vor dem eigentlichen Start der Laufzeit des Projekts des Landschaftspflegeverbandes im Jahr 2018 geführt. Es ist davon auszugehen, dass dem Landschaftspflegeverband klar ist, dass für die Genehmigung eines Aussichtsturmes in dieser Form (Beispiel 2017) und zur Einschätzung von Verkehrssicherungspflichten das Bauamt und das Bauordnungsamt zuständig sind. Leider wurde das Vorhaben bis heute (2021) nicht durch den Vorhabenträger, beispielsweise durch eine Stellung eines Bauantrages usw., qualifiziert. Deshalb erfolgte im April 2021 der Hinweis, dass eine kurzfristige Realisierung seitens der Stadt mit Blick auf die durch den Vorhabenträger selbst gesteckte Frist „Mai 2021“ unmöglich zu schaffen sei. Es ist schlichtweg falsch zu behaupten, dass die Stadtverwaltung dem Landschaftspflegeverband eine komplette Absage an das Projekt erteilte. Es wurde lediglich auf die Rahmenbedingungen für die Genehmigung eines Turmes sowie auf das knappe Zeitfenster hingewiesen.
Warum der Landschaftspflegeverband die Wartungs- und Verkehrssicherungspflichten für das eigene Projekt zum Bau eines Aussichtsturmes nicht für mindestens drei Jahre übernehmen will, wie es ursprünglich abgesprochen war, entzieht sich der Kenntnis der Stadt Nordhausen.


Verlauf der Abstimmung zum Bau eines Aussichtsturmes:
  • 2017 Vorstellung Projektidee durch Landschaftspflegeverband, Bsp. Turm Haselbacher Teiche.
  • Bis heute, Mai 2021, wurde das Vorhaben durch keinerlei Stellung eines Bauantrages usw., seitens des Vorhabenträgers qualifiziert.
  • Im März 2021 folgte ein formloses Schreiben des Landschaftspflegeverbandes bzgl. der Errichtung eines Aussichtsturms (ohne Beschreibung) an die Stadtverwaltung Nordhausen.
  • Die Stadt Nordhausen hat den Eingang bestätigt und zu Bedenken gegeben, dass ohne Bauantrag zum Turm (Statik, Beschaffenheit, Dimension, etc.) keine Baugenehmigung „blanko“ erteilt werden kann. Das Schreiben wurde mit dem Hinweis darauf verbunden, dass seitens der Stadt die Übernahme für Wartung, Verkehrssicherheit, Verkehrssicherungspflichten aus heutiger Sicht nicht erfolgen kann. Es erfolgte die Empfehlung, sich bei bereits bestehenden Aussichtstürmen über deren Unterhalt zu informieren.
  • Zwischendurch ging der Hinweis des Landschaftspflegeverbandes ein, dass bis Mai 2021 eine Entscheidung getroffen werden muss, da sonst Fördergelder verfallen. Es gab seitens des Landschaftspflegeverbandes keine Einreichung von Unterlagen/Bauanträgen für die baurechtliche Genehmigung des Bauwerks.
  • Eine Einladung an den Oberbürgermeister, um an der Auswahl von Vorschlägen teilzunehmen, hat es bisher nicht gegeben.


Im April 2021 erfolgte die Antwort der Stadt Nordhausen an den Landschaftspflegeverband:
  • Die Stadt Nordhausen begrüßt grundsätzlich die Idee für einen Aussichtsturm in der Gemarkung Stadt Nordhausen in der Nähe des Karstwanderweges. Über den etwaigen Standort und das Flurstück gibt es Einigkeit. Es erfolgten bereits Vermessungen des Grundstücks auf Kosten der Stadt.
  • Allerdings sind für die Errichtung und Betreibung eines solches Bauwerkes andere Vorgehensweisen und weitreichendere Kriterien anzusetzen als vergleichsweise mit einer sogenannten Waldschenke.
  • Zur Errichtung sind außer einer Baugenehmigung weitere Genehmigungen und Abstimmungen erforderlich, u.a. von der unteren Naturschutzbehörde, Abstimmung mit dem Forst, etc.. Zeitlicher Vorlauf ist essentiell, d.h. eine kurzfristige Zusage und Realisierung im Mai 2021 ist nicht mehr möglich.
  • Die Betreibung eines solchen Turmes bedarf neben der Wartung und Unterhaltung auch der Überwachung sowie Einhaltung von Prüffristen. Aufgrund der zu erwarteten hohen Anforderungen und der geforderten Sachkunde für dieses Sonderbauwerk - immerhin ein mehrere Meter hoher aber nicht näher bestimmter Aussichtsturm - kann dies keine Aufgabe der Kommune Stadt Nordhausen sein, denn überall im Stadtgebiet gilt: Wer baut, der haftet.
  • Etwaige Mehrkosten - durch Bau, Betrieb, Wartung - sind nicht Bestandteil der aktuellen städtischen Haushaltssatzung und -planung.


Stadt Nordhausen ist immer an einer Problemlösung interessiert. Aus diesem Grund wurde der Vorschlag/die Hilfestellung an den Landschaftspflegeverband zur Gründung eines Vereins zur Betreibung des Turms unterbreitet/weitergegeben. Die Weitergabe des gegenseitigen Schriftverkehrs an die Medien lässt zu diesem Zeitpunkt kein Interesse an einer Lösung seitens des Landschaftspflegeverbandes erkennen.
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