Meldung

Neugestaltung des Nordhäuser Ehrenfriedhofs | Sichtbarmachung der Sammelgräber

Donnerstag, 16. September 2021, 13:48 Uhr
Gedenkpavillon auf dem Ehrenfriedhof  (Foto: ©Stadtverwaltung Nordhausen) Gedenkpavillon auf dem Ehrenfriedhof (Foto: ©Stadtverwaltung Nordhausen) Nordhausen (psv) Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat beschlossen, das von der „Kommission zur Empfehlung der Neugestaltung des Ehrenfriedhofes Nordhausen“ favorisierte Entwurfskonzept in Abstimmung mit dem hoheitlichen Träger des Thüringer Landesverwaltungsamtes umzusetzen. Für diese Baumaßnahme werden zur Deckung der voraussichtlichen Mehrausgaben nachstehende überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 100.000,00 € aus dem Konto „Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände – Breitbandausbau“ zu Gunsten des Kontos „Ehrenfriedhof „umgesetzt.

Schwerpunkt der Neugestaltung ist die Sichtbarmachung der Sammelgräber, da die Grabreihen der über 2.300 bestatteten Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge nicht mehr erkennbar sind. Außerdem soll ein neues Informations-/Besucherleitsystem den Ehrenfriedhof als überregional bedeutenden Friedhof, Kriegsgräberstätte und Gedenkort nach Außen und im Gelände besser kennzeichnen, heißt es in der Begründung des Beschlusses. Die Gedenkstättenleitung des ehem. Das KZ Mittelbau-Dora hat für den weiteren Erneuerungsprozess fachliche Unterstützung zugesagt und auch das Thüringer Landesverwaltungsamt und die Thüringer Staatskanzlei werden, aufgrund der hohen Bedeutung des Vorhabens, dieses finanziell unterstützen.

Der 1945/46 angelegte Ehrenfriedhof am Stresemannring ist heute einer der wichtigsten erinnerungskulturellen Orte Nordhausens in Erinnerung und Gedenken an NS-Verbrechen und Opfer des Zweiten Weltkrieges. Der Ehrenfriedhof hat aber über Nordhausen hinaus wichtige und Erinnerungsfunktionen, die seine Gestaltung und seinen Erhalt als Mahn- und Gedenkort sowie als bedeutender Friedhof unverzichtbar machen. Es ist die größte Friedhofsanlage dieser Art in Thüringen und allein durch die Zahl der hier auf einem gesonderten Friedhof beerdigten KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter einzigartig in Ostdeutschland. Besonders ist außerdem der Charakter als gemeinsamer Gedenkort der Alliierten mit der Anlage des Sowjetischen Ehrenfriedhofes im Jahr 1946 im südlichen Teil. Die Gestaltung der Kriegsgräber mit „dauerndem Ruherecht“ ist zudem auch eine Pflichtaufgabe gemäß Gräbergesetz und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz.

Sowjetischer Ehrenfriedhof (Foto: ©Stadtverwaltung Nordhausen) Sowjetischer Ehrenfriedhof (Foto: ©Stadtverwaltung Nordhausen) Das Gelände des Ehrenfriedhofes wurde 1999 aufgrund eines breit abgestimmten Konzeptes (Büro IKON) neugestaltet. Noch heute prägendes Merkmal ist der Gedenkpavillon als neuer Erinnerungsort. Ab 2015 gab es jedoch seitens der Opferverbände und Angehöriger Stellungnahmen darüber, dass eine eindeutige Kennzeichnung der Gräber, des Friedhofes und nach Möglichkeit des Geländes erforderlich ist. Ab 2018 nahm die notwendige Erneuerung unter Federführung von Oberbürgermeister Kai Buchmann und Bürgermeisterin Jutta Krauth konkrete Gestalt an. Die Stadtführung führte konzeptionelle Gespräche u.a. mit der Leitung der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora und berief Anfang 2019 die Projektgruppe „Neugestaltung des Ehrenfriedhofs“ ein, die die Neugestaltung des Ehrenfriedhofes seit Ende 2019 auf Grundlage aktueller Erkenntnisse aus beauftragten Expertisen zur Historie koordiniert und plant.

Gemäß der nach der letzten Beratung in der Bewertungskommission im Juli 2021 vorliegenden Kostenschätzung betragen die Baukosten (inklusive der Planungskosten) insgesamt ca. 696.140 Euro. Dies entspricht Mehrauszahlungen i. H. v. 246.140 €. Diese Mehrauszahlungen sollen durch 33.744 € Mehreinzahlung aus Zuwendungen der Thüringer Staatskanzlei, 112.396 € Mehreinzahlung aus Zuwendungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes und 100.000 € Minderauszahlung der Eigenmittel für den Breitbandausbau (da keine Umsetzung in 2021) gedeckt werden.
Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.