Meldung

Thüringenweite Regelungen für den Jahreswechsel und einheitliche Maßnahmen für Hochinzidenz-Gebiet

Dienstag, 28. Dezember 2021, 08:49 Uhr
INFEKTIONSSCHUTZREGELN FÜR DEN JAHRESWECHSEL VERSCHÄRFT
Die Thüringer Infektionsschutz-Verordnung wurde an die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 21. Dezember angepasst. Die Verordnung wurde am 23. Dezember verkündet und tritt am 28. Dezember in Kraft. Aufgrund der angespannten Infektionslage und der hohen Belastung der Intensivstationen muss der Großteil der Regeln verlängert werden:
  • Anpassung der 2G Plus-Regelung: Für Bereiche mit 2G Plus-Zugangsbeschränkungen entfällt ab dem 15. Tag nach einer Auffrischungsimpfung die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses.
  • Einschränkungen bei privaten Treffen: Sobald eine ungeimpfte Person an dem Treffen teilnimmt, gelten für alle Personen (auch Geimpfte/Genesene) die folgenden Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt plus maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt.
  • Wenn sich ausschließlich Geimpfte und Genesene treffen, sind private Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen gestattet.
  • Ausnahmen gelten für Kinder bis zwölf Jahre.
  • Einschränkungen zum Jahreswechsel: Der Verkauf von Feuerwerk ist bundesweit verboten. Die Organisation von Silvester-Veranstaltungen und das Abbrennen von Pyrotechnik sind im öffentlichen Raum untersagt.
  • Untersagung von Zuschauer/innen bei Sportveranstaltungen
  • Schärfere Regeln für Hotspot-Regionen (Inzidenz über 1.000 oder über 1.500):
  • Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz (Frühwarnindikator) in einem Landkreis bzw. in einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1.000 Neuinfektionen/1.500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner treten automatisch am zweiten Tag nach dem dreimaligen Überschreiten schärfere Maßnahmen in Kraft.


Eine Übersicht der zusätzlichen Regeln findet sich auf der TMASGFF-Internetseite
Die Verordnung gilt bis einschließlich 24. Januar 2022.

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