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Stadtrat priorisiert Sanierung der Wallrothstraße

Freitag, 25. Februar 2022, 10:02 Uhr
Halbseitige Sperrung der Wallrothstraße einschließlich LKW-Verbot (Foto: ©Stadtverwaltung Nordhausen) Halbseitige Sperrung der Wallrothstraße einschließlich LKW-Verbot (Foto: ©Stadtverwaltung Nordhausen) Nordhausen (psv) Die Stadträte folgten dem Vorschlag der Stadtverwaltung und stuften die Umsetzung der Sanierung der Wallrotstraße neben der Fertigstellung des Neubaus der Feuerwehr und der Erweiterung und Sanierung des Theaters Nordhausen mit der höchsten Priorität in Bezug auf die Haushaltsaufstellung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ein.

Dies bedeutet, dass eventuelle Mehrerträge/ Einzahlungen, die sich 2022 ergeben, vorrangig zugunsten der Planungskosten für die „Umsetzung der Sanierung der Wallrotstraße mit Hangsanierung, Straßenbau und Geh-und Radweganordnung“ eingesetzt werden sollen. Die rechtzeitige Planung soll die Beantragung von Fördermitteln ab dem Jahr 2023 sicherstellen. Dafür sind die Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 noch im Jahr 2022 zu beauftragen.

Sollten darüber hinaus weitere Haushaltsmittel verfügbar werden, solle geprüft werden, ob bereits im Haushaltsjahr 2022 mit der Hangsicherung in der Wallrothstraße begonnen werden kann.

Um eine Wiederherstellung der Funktion der Wallrothstraße im Hauptstraßennetz zu gewährleisten, muss zeitnah eine Hangsicherung geplant und nachfolgend umgesetzt werden. Im Zuge der Ausschreibung einer Planung der Gesamtmaßnahme mit Hangsicherungen und Straßenbau soll auch eine Variantenuntersuchung mit maximal drei Entwürfen erfolgen, die eine Geh- und Radwegeführung berücksichtigen muss. In der Begründung des Beschlusses heißt es dazu: „Beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) müssen die Fördermittel für diese Maßnahme bis zum 31.03.2022 angemeldet werden. Nachfolgend muss bis zum 31.12.2022 diese Anmeldung mit Planungen bis zur Leistungsphase 3 untersetzt werden und die Bestätigung der Finanzierung erfolgen. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt keine Planungen vorgelegt werden, kann eine Aufnahme in das Fördermittelprogramm für 2023 nicht erfolgen, insoweit ist diese Priorisierung zwingend erforderlich.“

Gemäß dem Verkehrskonzept der Stadt Nordhausen aus dem Jahr 2012 und der dort verankerten Kategorisierung gehört die Wallrothstraße zum Hauptstraßennetz des Stadtverkehrs um den Quell- und Zielverkehr aufzunehmen und abzuleiten. Die im Jahr 2021 festgestellten Mängel im Straßenbereich aufgrund einer nicht vorhandenen Böschungssicherung in mehreren Bereichen musste im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Belastung des Verkehrs reduziert sowie eine halbseitige Sperrung mit LKW-Verbot und Einrichtungsverkehr umgesetzt werden.

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