Meldung

EVN zur Versorgungssicherheit und zu den Auswirkungen der Ausrufung der Alarmstufe Gas

Freitag, 24. Juni 2022, 10:21 Uhr
Wann tritt die Alarmstufe des Notfallplans Gas ein?
Die Alarmstufe wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz per Pressemitteilung bekannt gegeben. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte
Maßnahmen ergriffen werden müssen.“ Diese Meldung hat das Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz am 23. Juni 2022 veröffentlicht.
Quelle: BDEW

Was bedeutet die Ausrufung der Alarmstufe?
Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist weiter gewährleistet. Aber die Lage muss sehr genau beobachtet werden. Mit der jetzt ausgerufenen Alarmstufe wird die Beobachtung intensiviert und das Signal verstärkt, dass der Verbrauch aus Vorsorgegründen reduziert werden soll. Für unsere Kunden ändert sich allein mit der Ausrufung der Alarmstufe durch das Bundeswirtschaftsministerium erst einmal nichts. Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Gasnetzbetreiber (Nordhausen Netz GmbH) und die Gashändler
(Energieversorgung Nordhausen GmbH) - in Eigenregie um die Aufrechterhaltung einer stabilen Gasversorgung.

Was können unsere Kunden tun?
Jede Kilowattstunde Gas, die wir im Sommer einsparen, trägt dazu bei, dass mehr Gas einspeichert werden kann und wir dadurch besser durch den Winter kommen können. Daher ist jeder Gasverbraucher gehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen. Dies gilt für die Privathaushalte ebenso wie für die Industrie als größtem Erdgasverbraucher.
Dazu gehören kleine Dinge im Alltag wie das Senken der Raumtemperatur oder die Dauer des Duschens. Noch mehr und vor allem nachhaltig Energie sparen können Hausbesitzer durch eine energetische Gebäudesanierung, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen.
Insbesondere im kommenden Winter sollten Haushalte auch noch stärker auf ihr Heizverhalten achten. Als Faustformel gilt: Mit einem Grad weniger Raumtemperatur lässt sich der Gasverbrauch um sechs Prozent reduzieren.

Welche Auswirkung hat die Ausrufung der Alarmstufe auf die Preise der Energieversorgung Nordhausen GmbH?
Es ist davon auszugehen, dass nach Verkündung der Alarmstufe die Preise an den Gashandelsplätzen steigen. Da die Energieversorgung Nordhauen GmbH eine langfristige Beschaffungsstrategie verfolgt, können wir unsere Kundinnen und Kunden beruhigen. Für sie wird sich an den aktuellen Preisen aufgrund der Ausrufung der Alarmstufe nichts ändern. Die
Gaspreise bleiben aktuell stabil. Wir stehen unseren Kundinnen und Kunden weiterhin als verlässlicher Partner zur Seite!
Welchen Einfluss weitere Maßnahmen auf die Endkundenpreise haben werden, lässt sich jedoch derzeit noch nicht abschätzen. Klar ist, dass aufgrund des ohnehin sehr hohen Börsenpreisniveaus der Druck auf die Gaspreise sehr hoch ist.
Das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) enthält nun in §24 ein außerordentliches gesetzliches
Preisanpassungsrecht. Die Anwendung des Preisanpassungsrechts setzt voraus, dass sowohl
das Bundeswirtschaftsministerium die Alarmstufe ausruft als auch die Bundesnetzagentur eine Gasmangellage feststellt. Letzteres ist bisher nicht erfolgt, sodass das Recht zur Preiserhöhung nach § 24 EnSiG bisher nicht anwendbar ist.

Wie hoch ist der Erdgasanteil am Nordhäuser Energie-Mix?
Im aktuellen Jahr beträgt der Energiemix im Gas: 74% Erdgas und 26% Biomethan. Im Jahr 2023 steigern wir den Biomethananteil auf 40%. Der Erdgasanteil liegt dann bei 60%. Das Erdgas wird an Kunden (Haushaltskunden, Gewerbekunden, Industrie und Wohnungswirtschaft) geliefert. Weiterhin wird das Erdgas gemeinsam mit dem Biomethan zum
Betreiben der Blockheizkraftwerke zur Fernwärme- und Stromerzeugung eingespeist.

Notfallpläne
Die Nordhausen Netz GmbH, als zuständiger Gasnetzbetreiber der Stadt Nordhausen, hat
bereits vor Wochen von den regionalen Industrie- und Gewerbekunden, die nicht zu den geschützten Kundinnen und Kunden zählen, Informationen erhoben, auf deren Grundlage im Notfall über eine Verbrauchsreduzierung oder Abschaltung entschieden werden könnte, die im besten Fall vereinbar mit den Arbeits- und Produktionsprozessen der Unternehmens sind. Es lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, wie lange die Versorgung ohne größere Eingriffe nahezu im Normalzustand weiterlaufen kann. In jedem Fall sind Haushaltkunden und Einrichtungen, wie beispielsweise Krankenhäuser, durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.
Im Fall einer Versorgungskrise, im Sinne der Notfallstufe, geht es laut Gesetz darum, den
lebenswichtigen Bedarf an Energie zu sichern. Der Bundesnetzagentur oder den zuständigen
Landesbehörden wird dann die Aufgabe des sogenannten Lastverteilers übertragen.
Sollte dieses Szenario eintreten, wird die Nordhausen Netz GmbH, als 100-prozentige Tochter der Energieversorgung Nordhausen GmbH, gewohnt verlässlich ihren Teil der Verantwortung übernehmen, um die gesamtstaatliche Herausforderung zu meistern.

Auch für unser Versorgungsgebiet gilt, dass die Versorgungssicherheit derzeit
gewährleistet ist.

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