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Schöffen für Amtsgericht Nordhausen und Landgericht Mühlhausen gesucht: Bewerbungen bis 31. März bei Stadt Nordhausen möglich

Dienstag, 24. Januar 2023, 14:59 Uhr
Nordhausen (psv) Die Amtsperiode der Schöffen läuft am Jahresende 2023 ab. Für die neue Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden wieder Schöffen gesucht. Bewerbungen für das Schöffenamt können möglichst bis zum 31. März 2023 beim Rechtsamt der Stadt Nordhausen, Markt 1, eingereicht werden.

Die Bewerber werden in eine Vorschlagsliste aufgenommen, über welche der Stadtrat der Stadt Nordhausen durch Beschluss entscheidet. Aus der vom Stadtrat beschlossenen Vorschlagsliste wählt der Wahlausschuss des Amtsgerichtes Nordhausen die erforderliche Zahl an Schöffen.

Bewerben kann sich jeder Deutsche, der in Nordhausen wohnt und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahren ist. Es werden juristische Laien mit gesundem Menschenverstand gesucht, die bereit sind, am Amtsgericht Nordhausen oder am Landgericht Mühlhausen, als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilzunehmen.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Bewerbungen und Vorschläge für das Schöffenamt müssen den Namen (Geburtsname, Familienname, Vorname), Geburtstag und –ort sowie die Wohnanschrift und den Beruf enthalten.
Ein entsprechendes Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste gibt es hier als Download oder kann beim Rechtsamt der Stadt Nordhausen, Telefon 03631/696-9494 angefordert werden.

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