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Dritte Neufassung der Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren tritt zum Jahreswechsel in Kraft

Dienstag, 09. Dezember 2025, 14:28 Uhr
Dritte Neufassung der Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren tritt zum Jahreswechsel in Kraft (Foto: ) Dritte Neufassung der Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren tritt zum Jahreswechsel in Kraft (Foto: ) Nordhausen (psv) Am 1. Januar 2026 tritt die neue Parkgebührenordnung der Stadt Nordhausen in Kraft. Die vorgenommenen Änderungen betreffen einerseits die Grundlage für die Nutzung des sogenannten "Handy-Parken" mittels App und damit einhergehend minutengenaue Abrechnung (§ 4 Abs. 1). Sobald die Möglichkeit des Handys-Parkens offiziell angeboten wird, informiert die Stadt Nordhausen entsprechend. Andererseits fallen für Caravans (Wohnmobile) auf dem August-Bebel-Platz eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro pro Tag an (§ 4 Abs. 3). Alle anderen Parkgebühren bleiben unverändert. Letztmalig wurde die Gebührenordnung Mitte 2024 angepasst.

Weiterhin stehen gebührenfreie Parkplätze (mit Parkscheibe) in der Innenstadt zur Verfügung. Auf den ausgewiesenen Park und Ride-Anlagen (kurz: P+R) können Pendlerinnen und Pendler ihr Auto abstellen, um mit den öffentlichen Verkehrsmitteln weiterzufahren. So wird der Verkehr in der Nordhäuser Innenstadt reduziert. Autos parken kostenlos am Stadtrand, Wendeschleife Ost/ Karl-Meyer-Straße (ca. 80 Stellplätze) sowie Wendeschleife Parkallee/ Beethovenring (ca. 70 Stellplätze), mit direktem Anschluss an den städtischen ÖPNV. [Foto 1] Die Dritte Neufassung der Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Nordhausen (Nordhäuser Parkgebührenordnung NdhParkGebO) wurde im Amtsblatt der Stadt Nordhausen, dem „Nordhäuser Ratskurier“, Nr. 17/2025 am 1. Dezember 2025 veröffentlicht.
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