Meldung
Regeln, kontrollieren, überwachen: Nordhäuser Stadtordnung regelt ein sauberes und friedliches Miteinander in unserer Stadt
Ein Schwerpunkt der präventiven Kontrollen in den letzten Wochen lag vor allem im Gebieten des Bahnhofsplatzes, der Bahnhofstraße sowie der Uferstraße. Ebenso fanden wiederholt Kontrollen auf dem Petersberggelände statt um die immer wiederkehrenden Sachbeschädigungen von städtischem Eigentum einzudämmen. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise am 10. März 2026 eine Sachbeschädigung im Bereich des Skate-Parks festgestellt und angezeigt. [Foto 1]
Ein besonderes Augenmerk richtete der Außendienst es Ordnungsamts des Weiteren auf schwerpunktmäßige Kontrollen von Verunreinigungen und Müllablagerungen. Um die Verdreckung der Straßen- und Gehwegen zu vermeiden, wurden in den zurückliegenden Wochen und Monaten verstärkt Hundehalterinnen und Hundehalter hinsichtlich der Einhaltung der Regelungen der Nordhäuser Stadtordnung kontrolliert. Denn die Stadtordnung regelt, dass Hundekot zu entfernen ist und entsprechende Hundekotbeutel mitzuführen sind. Zudem gilt im Stadtgebiet Leinenpflicht für die Tiere.
Verstöße gegen die Nordhäuser Stadtordnung können mit einem Bußgeldgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Nordhausen ferner daraufhin, dass verbale und physische Übergriffe gegen die Beschäftigten ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden.