Meldung

Zur Glosse „Schilderstreich“ im „Allgemeinen Anzeiger“ vom 28. Juli 2004

Donnerstag, 05. August 2004, 16:41 Uhr
„Die Beschilderung zum Halte- bzw. Parkverbot während der Straßenreinigung geht auf die Initiative der Anlieger zurück, die sich darüber beklagt hatten, dass parkende Autos die Straßenreinigung verhindern, aber Straßenreinigungsgebühren dennoch bezahlt werden müssen.

In der ersten Zeit nach Aufstellung der Beschilderung wurde auf `Knöllchen´ verzichtet, die Mitarbeiter des Außendienstes hatten lediglich entsprechende Hinweiszettel verteilt. Inzwischen hat sich das Freihalten der Straßen im Zeitraum der Reinigung eingespielt ? bis auf wenige Ausnahmen.

Das Freihalten der Verkehrsfläche für die Straßenreinigung ist aus Sicht der Stadt auch eine Frage von gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis: Schon ein geparktes Auto in der zu reinigenden Straße schränkt eine effektive und gründliche Straßenreinigung deutlich ein.

Mit Blick auf die angesprochene Kontrolle der Hundebesitzer hat das Rechts- und Ordnungsamt seit Beginn des Jahres 2004 verstärkt die Einhaltung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Hundehaltung kontrolliert. Eine Auswertung der durchgeführten Kontrollen ergab ein insgesamt positives Bild. Es wurden nur einzelne Verstöße gegen geltendes Stadtrecht festgestellt, welche auch mit Geldbußen geahndet wurden.

Unter dem Thema `Hunde in Nordhausen ? Partnerschaft durch Rücksicht´ werden Öffentlichkeitsarbeit und Kontrollen durch die Stadt fortgesetzt.“
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